BuVNK · PPWR · Verpackungsdesign · Stand 13.10.2026

PPWR: Recyclingfähigkeit und recyclinggerechtes Verpackungsdesign

Wann gilt eine Verpackung als recyclingfähig? Welche Bewertungsstufen kommen und was sollten Unternehmen bei Materialien, Etiketten und Verschlüssen schon heute beachten?

Design for RecyclingKlassen A / B / C2030 · 2035 · 2038
Wichtige Unterscheidung: Artikel 6 Absatz 1 enthält eine allgemeine Recyclingfähigkeitsanforderung, die seit dem 12. August 2026 gilt. Die konkreten Bewertungsstufen und das Recycling „in großem Maßstab“ greifen zeitlich gestaffelt und hängen teilweise von EU-Folgerechtsakten ab. Das ist keine Aussage, dass eine bestimmte Verpackung bereits rechtskonform ist.
01 / Fristen

PPWR-Recyclingfähigkeit: Diese Fristen zählen

Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 schafft einen einheitlichen Rahmen. Ein späterer Termin für Detailkriterien darf nicht mit einer pauschalen Freigabe heutiger Verpackungsdesigns verwechselt werden.

Seit 12. August 2026

Allgemeine Recyclingfähigkeitsanforderung

Die PPWR gilt grundsätzlich. Artikel 6 Absatz 1 verlangt bereits, dass in Verkehr gebrachte Verpackungen recyclingfähig sind. Die detaillierten Bewertungskriterien greifen gestaffelt.

2030 – oder später

Design-for-Recycling-Leistungsstufen

Die konkreten Gestaltungskriterien greifen ab dem 1. Januar 2030 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der einschlägigen delegierten Rechtsakte – maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt. Ausnahmen beachten.

2035 – oder später

Recycling in großem Maßstab

Zusätzlich wird bewertet, ob Verpackungskategorien tatsächlich in ausreichendem Umfang gesammelt, sortiert und recycelt werden. Die einschlägigen Durchführungsrechtsakte können den Starttermin beeinflussen.

Ab 2038

Nur noch Klasse A oder B

Vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen reicht die Klasse C dann nicht mehr für das Inverkehrbringen.

02 / Leistungsstufen

Was bedeuten die Recyclingfähigkeitsklassen A, B und C?

Anhang II Tabelle 3 enthält den Rahmen für gewichtete Leistungsstufen. Sie sind keine Angaben darüber, wie viel Rezyklat bereits in einer Verpackung enthalten ist.

LeistungsstufeBewertung nach Design for RecyclingEinordnung
A≥ 95 %Höchste Leistungsstufe
B≥ 80 % und < 95 %Zulässige Stufe in den jeweiligen Anwendungsphasen
C≥ 70 % und < 80 %Übergangsstufe; ab 2038 grundsätzlich nicht mehr ausreichend
Unter C< 70 %Nach dem Bewertungssystem technisch nicht recyclingfähig
Die konkrete Bewertungsmethode ergibt sich erst aus den maßgeblichen delegierten Rechtsakten. Die genannten Prozentsätze sind weder selbst errechnete Recyclingquoten noch vorgeschriebene Rezyklatanteile.
03 / Verpackungsdesign

Verpackungsdesign: Was ist in der Praxis zu prüfen?

Nicht nur das Hauptmaterial zählt. Entscheidend ist die gesamte Verpackungseinheit und ihr Weg durch Sammlung, Sortierung und Recycling.

Materialien und Materialverbunde

Grundmaterial, Beschichtungen, Sperrschichten, Laminatverbunde und die Eignung für den vorgesehenen Recyclingstrom prüfen.

Etiketten, Farben und Klebstoffe

Sleeves, Etiketten, Druckfarben und Klebstoffe können Erkennung, Sortierung und Recycling beeinflussen.

Verschlüsse und Einzelteile

Kappen, Pumpen, Verschlüsse und sonstige Bestandteile auf Trennbarkeit und Materialverträglichkeit prüfen.

Sammlung und Sortierung

Berücksichtigen, wie Verpackungen tatsächlich erfasst, erkannt und getrennt werden. Technische Eignung ist nicht mit Recycling im großen Maßstab gleichzusetzen.

04 / Vorbereitung

Sechs Schritte zur Vorbereitung im Unternehmen

Diese Schritte helfen bei einer systematischen Bestandsaufnahme. Sie sind weder eine Zertifizierung noch die amtliche Vergabe einer Recyclingfähigkeitsklasse.

01
Verpackungstypen inventarisieren

Produkte, Verpackungseinheiten, Materialien, Schichten und Komponenten nach Absatzmarkt erfassen.

02
Verantwortung festlegen

Erzeuger- und weitere Unternehmensrollen dokumentieren und Zuständigkeiten für technische Daten bestimmen.

03
Nachweise der Zulieferer einholen

Materialdatenblätter, technische Spezifikationen, Prüfberichte und vorhandene Bewertungen anfordern.

04
Konstruktionsrisiken bewerten

Materialverbunde, schwer trennbare Teile, Sleeves, Druckfarben und Klebstoffe gesondert betrachten.

05
Umstellungsplan erstellen

Hohe Stückzahlen priorisieren und Zeiten für Neudesign, Prüfungen und Lieferantenwechsel einplanen.

06
EU-Folgerechtsakte beobachten

Delegierte Design-for-Recycling-Kriterien und Durchführungsregeln bei Veröffentlichung erneut abgleichen.

07 / FAQ

Häufige Fragen zur Recyclingfähigkeit

Müssen 2026 bereits alle Verpackungen die Klasse A erreichen?

Nein. Die allgemeine Recyclingfähigkeitsanforderung gilt seit dem 12. August 2026. Die detaillierten, benoteten Design-for-Recycling-Vorgaben greifen gestaffelt ab 2030 oder später, abhängig von den maßgeblichen Rechtsakten und Ausnahmen.

Was unterscheidet Design for Recycling und Recycling im großen Maßstab?

Design for Recycling bewertet die Gestaltung im Hinblick auf werkstoffliches Recycling. Die Bewertung „in großem Maßstab recycelt“ berücksichtigt zusätzlich, ob eine Verpackungskategorie tatsächlich in ausreichendem Umfang recycelt wird.

Sind 95 %, 80 % und 70 % vorgeschriebene Rezyklatanteile?

Nein. Dies sind Schwellenwerte der gewichteten Recyclingfähigkeits-Leistungsstufen aus Anhang II. Mindest-Rezyklatanteile bestimmter Kunststoffverpackungen regelt Artikel 7 getrennt.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Artikel 6 enthält Ausnahmen und Übergangsregelungen für bestimmte Verpackungsarten. Die genaue Anwendbarkeit muss je Verpackung geprüft werden.

BuVNK · Fachlicher Austausch

Fragen zu Verpackungsdesign und glaubwürdigen Umweltaussagen?

Wir informieren über den regulatorischen Rahmen und fördern den Dialog zu nachweisbarer Nachhaltigkeitskommunikation. Für produktbezogene Rechtsprüfungen und technische Zertifizierungen sind entsprechend qualifizierte Stellen einzubeziehen.