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Green Claims Checkliste 2026: Umweltwerbung in 10 Schritten prüfen

Die kostenlose BuVNK-Checkliste hilft Marketing, Produktmanagement und Compliance, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen vor der Veröffentlichung strukturiert zu überprüfen – mit Beispielen, Warnsignalen und offiziellen EU-Quellen.

10 konkrete PrüffragenEmpCo-Rechtslage 2026EU-Originalquellen
Rechtsstand 14. Oktober 2026: Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 wird seit dem 27. September 2026 angewendet und ergänzt das EU-Verbraucherschutzrecht. Die gesonderte Green Claims Directive (COM(2023) 166) ist dagegen weiterhin ein Gesetzgebungsvorschlag; eine allgemeine neue Pflicht zur Vorab-Zertifizierung aller Green Claims darf daraus derzeit nicht abgeleitet werden. Die Checkliste ist eine praktische Orientierungshilfe, keine rechtliche Freigabe.
01 / Praxischeck

10 Prüfschritte vor der Veröffentlichung

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0 / 10 geprüft

Prüfen: B2C-Werbung, Online-Shop, Produktverpackung oder Unternehmenskommunikation? Welche EU-, nationalen und branchenspezifischen Vorschriften greifen?

Originaltext, Bild, Symbol, Hashtag und Kontext gemeinsam dokumentieren. Prüfen, was durchschnittliche Verbraucher tatsächlich verstehen könnten.

Betrifft die Behauptung das gesamte Produkt, die Verpackung, eine Materialkomponente, einen Standort oder nur eine einzelne Aktivität? Teilvorteile nicht als Gesamtvorteile darstellen.

Bei Begriffen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ prüfen, ob die strengen EmpCo-Voraussetzungen für allgemeine Umweltaussagen erfüllt sind; lieber konkret und belegbar formulieren.

Messdaten, Prüfberichte, Normen, Berechnungsmethoden und den räumlichen/zeitlichen Geltungsbereich versioniert dokumentieren. Unsicherheiten und Grenzen offenlegen.

Bei Aussagen wie „30 % weniger CO₂“ Vergleichsprodukt, Basisjahr, Systemgrenzen, Erhebungsmethode und Bezugsgröße nachvollziehbar benennen.

Keine Produkt-Klimaneutralität oder verminderte Produkt-Klimawirkung allein aus außerhalb der Wertschöpfungskette vorgenommenen CO₂-Kompensationen ableiten. Zulässige Informationen über Klimaprojekte strikt davon trennen.

Prüfen, ob das Siegel auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruht oder von einer Behörde eingeführt wurde. Vergabe, Überwachung und Geltungsbereich dokumentieren.

Bei „bis 2030 klimaneutral“ klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen, Zwischenziele, Ressourcen, realistische Maßnahmen und unabhängige Überprüfung beachten.

Rechtsprüfung nach Bedarf, Verantwortliche, Freigabedatum, Nachweispaket und Termin zur erneuten Prüfung festlegen. Änderungen an Verpackung oder Werbeaussage neu bewerten.

02 / Rechtsrahmen

Was gilt bereits – und was wird noch beraten?

Bereits anwendbar: EmpCo

Die Richtlinie (EU) 2024/825 stärkt unter anderem die Regeln zu pauschalen Umweltaussagen, produktbezogenen Klimaclaims auf Basis von Kompensation und Nachhaltigkeitssiegeln. Die konkrete Prüfung richtet sich nach anwendbarem nationalem Recht und Einzelfall.

Nicht als geltendes Recht behandeln: Green Claims Directive

Der gesonderte Vorschlag COM(2023) 166 für die Nachweisführung und Kommunikation ausdrücklicher Umweltaussagen ist noch kein beschlossenes EU-Gesetz. Darin diskutierte Vorab-Prüfpflichten dürfen nicht als heute allgemein verpflichtend ausgegeben werden.

03 / Beispiele

Green Claims: Risiko erkennen und Aussagen präzisieren

Problematisch ohne tragfähigen Nachweis

„100 % umweltfreundlich“ oder „klimaneutrales Produkt“ allein durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten. Solche Aussagen können pauschal, irreführend oder ausdrücklich untersagt sein.

Prüfbarer Ansatz – trotzdem im Einzelfall bewerten

„Die Verpackung enthält 30 % Recyclingkunststoff, gemessen am Gesamtgewicht der Kunststoffkomponenten; Stand: September 2026.“ Die Zahl braucht belastbare Belege und eine zutreffende Bezugsgröße.

04 / Häufige Fragen

FAQ zur Green-Claims-Prüfung

Ist die Green Claims Directive 2026 bereits verbindlich?

Nein. Der gesonderte Vorschlag ist nach dem am 14.10.2026 geprüften Verfahrensstand weiterhin anhängig. Bestehende Regeln gegen irreführende Werbung und die neuen EmpCo-Vorgaben sind davon zu unterscheiden.

Muss heute jede Umweltaussage zertifiziert werden?

Nein, eine generelle Pflicht zur unabhängigen Vorab-Zertifizierung sämtlicher Green Claims aus dem noch anhängigen Vorschlag besteht derzeit nicht. Für einzelne Labels, Produkte oder Sektoren können besondere Regeln gelten.

Reicht ein CO₂-Ausgleich für die Aussage „klimaneutral“?

Für produktbezogene Aussagen über eine neutrale, reduzierte oder positive Treibhausgaswirkung, die auf Offsetting beruhen, enthält EmpCo ein ausdrückliches Verbot. Andere Klimainformationen müssen gesondert auf Irreführung geprüft werden.

Können wir intern prüfen oder brauchen wir Fachberatung?

Diese Checkliste dient der internen Vorprüfung. Bei komplexen Aussagen, Zertifikaten oder rechtlichen Risiken ist eine spezialisierte Prüfung sinnvoll; die Checkliste ersetzt keine Einzelfallberatung.

05 / Amtliche Quellen

Weiterführende EU-Originalquellen

  1. Richtlinie (EU) 2024/825 – EmpCo / EUR-Lex
    Verbindlicher Richtlinientext; Definitionen und Verbotskatalog
  2. EU-Kommission – Sustainable consumption
    Anwendungsdatum und Erläuterungen zu EmpCo
  3. EU-Kommission – Green claims
    Ziele und Inhalt des gesonderten Vorschlags
  4. EUR-Lex – Verfahren 2023/0085/COD
    Gesetzgebungsstand Green Claims Directive

Diese Seite ist eine allgemeine Orientierungshilfe und keine verbindliche Rechtsberatung; produktspezifische und nationale Sondervorschriften sind gesondert zu prüfen.

Umweltclaims strukturiert prüfen – und im Zusammenhang verstehen

BuVNK informiert unabhängig über Umweltwerbung, Greenwashing, EmpCo und angrenzende EU-Vorgaben. Nutzen Sie die Fachübersichten und prüfen Sie Ihre Aussagen anhand der passenden Quellen.