Green Claims 2026 · Umweltwerbung · Nachhaltigkeitskommunikation

Green Claims 2026: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Green Claims stehen 2026 stärker im Fokus. Unternehmen sollten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen klar formulieren, den konkreten Aussagebezug festlegen und belastbare Nachweise bereithalten. Unsere EmpCo-Checkliste 2026 hilft bei der Prüfung. Besonders kritisch sind allgemeine Umweltclaims, Klimaclaims und nicht ausreichend abgesicherte Nachhaltigkeitssiegel.

Neutralität Wissenschaftlichkeit Transparenz
BuVNK Bildmarke
EmpCo-RichtlinieAnwendung ab 27. September 2026
PPWRAb 12. August 2026
Green Claims DirectiveGesetzgebungsverfahren
OrientierungBegleitung regulatorischer Entwicklungen
FachinformationenWhitepaper, Leitfäden und Handlungsempfehlungen
AustauschWirtschaft, Wissenschaft, Politik und Behörden
VertrauenNachvollziehbare und überprüfbare Nachhaltigkeitskommunikation

Green Claims 2026: Diese Anforderungen sollten Unternehmen kennen

Green Claims müssen 2026 klarer, konkreter und belastbarer werden. Unternehmen sollten prüfen, worauf sich eine Umweltaussage genau bezieht, welche Nachweise sie stützen und ob die Formulierung für Verbraucher verständlich ist. Besonders kritisch sind pauschale Umweltbegriffe, Klimaclaims und Nachhaltigkeitssiegel.

Anwendung ab 27. September 2026

EmpCo-Richtlinie

Schwerpunkt: Green Claims, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Klimaclaims und Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken.

Richtlinie (EU) 2024/825bereits beschlossen
Gesetzgebungsverfahren

Green Claims Directive

Schwerpunkt: Nachweis freiwilliger Umwelt-Claims.

europäische EbeneÄnderungen möglich
EU-Verordnung

PPWR – Verordnung (EU) 2025/40

Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendung, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und Kreislaufwirtschaft.

unmittelbare Geltungab 12. August 2026
Nachhaltige Produktgestaltung

ESPR

Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Ressourceneffizienz und digitale Produktinformationen.

ÖkodesignGrundlage für den DPP
Digitale Produktinformationen

Digital Product Passport

Standardisierte digitale Informationsbasis über Produkte.

Material und RecyclingKonformität
Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD

Viele Unternehmen müssen künftig detailliert über Umwelt, Klima, soziale Verantwortung und Unternehmensführung berichten.

Corporate SustainabilityReporting
Berichtsstandards

ESRS

Die ESRS definieren den konkreten Inhalt der Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD.

InformationenKennzahlen
Klassifizierungssystem

EU-Taxonomie

Ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten.

nachhaltige InvestitionenGreenwashing vermeiden
Digitaler Batteriepass

EU-Batterieverordnung

CO₂-Fußabdruck, Recyclingquoten, Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten.

BatterieverordnungNachhaltigkeitsanforderungen

EU-Regularien im Überblick

Fachinformationen zu den wichtigsten Regelwerken.

Der Bundesverband unterstützt Unternehmen dabei, den Überblick zu behalten und regulatorische Anforderungen verständlich einzuordnen.

Die neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing

EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825

+

Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive ist eine der bedeutendsten europäischen Gesetzesinitiativen im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation. Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu fördern.

28. Februar 2024Verabschiedung der Richtlinie
26. März 2024Inkrafttreten der Richtlinie
Bis 27. März 2026Umsetzung in nationales Recht
Ab 27. September 2026Anwendung der neuen Vorschriften

Welche Unternehmen sind betroffen?

  • Hersteller und Markeninhaber
  • Importeure, Händler und Online-Shops
  • Verpackungshersteller
  • Lebensmittel-, Kosmetik-, Textil-, Möbel- und Elektronikunternehmen
  • Dienstleistungsunternehmen

Welche Aussagen sind besonders kritisch?

  • nachhaltig, umweltfreundlich, ökologisch und grün
  • klimafreundlich, klimaneutral und CO₂-neutral
  • emissionsfrei und ressourcenschonend
  • biologisch abbaubar, recycelbar und plastikfrei
  • grafische Elemente und selbst entwickelte Umweltsiegel

Was gilt seit 27. September 2026 besonders?

  • allgemeine Umweltaussagen nur bei nachweisbarer anerkannter hervorragender Umweltleistung
  • Aussagebezug darf nicht weiter reichen als die belegte Eigenschaft
  • produktbezogene Klimaclaims dürfen nicht auf Kompensation gestützt werden
  • Nachhaltigkeitssiegel nur auf Basis eines Zertifizierungssystems oder einer staatlichen Festsetzung
  • weitere Aussagen müssen klar, sachlich richtig und nicht irreführend sein

Welche Folgen können Verstöße haben?

  • wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche
  • gerichtliche Auseinandersetzungen
  • behördliche Maßnahmen oder Sanktionen, soweit die jeweilige Rechtsgrundlage dies vorsieht
  • Anpassung oder Entfernung unzulässiger Werbung
  • Reputationsschäden und Vertrauensverlust
Handlungsempfehlungen des BuVNK: Überprüfung bestehender Nachhaltigkeitsclaims, Dokumentation der zugrunde liegenden Nachweise, Aufbau eines Claim-Managements, Schulung von Marketing- und Vertriebsteams sowie Einführung transparenter Prüf- und Freigabeprozesse.
Ergänzende Anforderungen an Nachweise für Green Claims

Green Claims Directive

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Die EmpCo-Regeln gelten bereits. Die separate Green Claims Directive ist weiterhin ein EU-Gesetzgebungsvorschlag. Nach dem von der Europäischen Kommission am 8. Oktober 2026 ausgewiesenen Stand ist das Verfahren anhängig. Der Vorschlag sieht zusätzliche Anforderungen an Begründung, Kommunikation und Verifizierung ausdrücklicher Umwelt-Claims vor; diese vorgeschlagenen Anforderungen dürfen nicht als bereits geltendes Recht dargestellt werden.

Welche Anforderungen sieht der Vorschlag vor?

  • wissenschaftlich fundiert
  • nachvollziehbar dokumentiert
  • objektiv überprüfbar
  • transparent kommuniziert
  • aktuell

Welche Nachweise nennt der Vorschlag als besonders relevant?

  • wissenschaftliche Studien und Laborprüfungen
  • Materialanalysen und CO₂-Bilanzen
  • Lebenszyklusanalysen
  • Lieferantenerklärungen und Zertifizierungen
  • Auditberichte, Dokumentationen und Rückverfolgbarkeitsnachweise
Fachlicher Hinweis: Die EmpCo-Richtlinie ist bereits beschlossen und besitzt feste Umsetzungsfristen. Die Green Claims Directive befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und kann Änderungen erfahren.
Die neue europäische Verpackungsverordnung

Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

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Die PPWR ist eine der umfassendsten Reformen des europäischen Verpackungsrechts seit Jahrzehnten. Ziel der Europäischen Union ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken.

11. Februar 2025Inkrafttreten
Ab 12. August 2026Der überwiegende Teil wird anwendbar
2027 bis 2030Weitere Verpflichtungen
Bis 2040Zusätzliche Zielvorgaben

Die wichtigsten Anforderungen

  • Recyclingfähigkeit
  • Verpackungsminimierung
  • Mindestanteile an Rezyklaten
  • Wiederverwendung
  • Kennzeichnung
  • Dokumentationspflichten

Handlungsempfehlungen des BuVNK

  • Analyse aller eingesetzten Verpackungen
  • Prüfung der Recyclingfähigkeit
  • Ermittlung der Rezyklatanteile
  • Aufbau einer belastbaren Dokumentation
  • Überprüfung der Lieferkette
  • Einführung digitaler Nachweissysteme
Design for Recycling: Bereits während der Produktentwicklung sollten Unternehmen Materialien, Materialkombinationen, Klebstoffe, Etiketten, Farben und die spätere Sortierung berücksichtigen.
Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Digital Product Passport (DPP)

+

Der Digitale Produktpass gehört zu den zentralen Zukunftsprojekten der Europäischen Union im Rahmen des European Green Deal. Ziel ist es, Informationen über Produkte künftig digital, standardisiert und transparent entlang ihres gesamten Lebenszyklus verfügbar zu machen.

Welche Informationen kann ein Digitaler Produktpass enthalten?

  • Herstellerinformationen und Produktidentifikation
  • Materialzusammensetzung und verwendete Rohstoffe
  • Rezyklatanteile und Recyclingfähigkeit
  • Reparaturinformationen, Ersatzteile und Wartungshinweise
  • CO₂-Fußabdruck, Zertifizierungen und Nachweise
  • Entsorgungshinweise und QR-Code

Handlungsempfehlungen des BuVNK

  • Produktdaten systematisch erfassen
  • Materialinformationen dokumentieren
  • Nachweise digital verwalten
  • Lieferketten transparent aufbauen
  • regulatorische Entwicklungen beobachten
  • digitale Informationssysteme frühzeitig integrieren
Die Verbindung zur PPWR: Der Digitale Produktpass kann Materialinformationen, Rezyklatanteile, Recyclinginformationen und Konformitätsnachweise bereitstellen.

EmpCo 2026 · Green Claims · Nachhaltigkeitssiegel

Welche Green Claims 2026 besonders kritisch sind

Besonders kritisch sind allgemeine Umweltbegriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ sowie Klimaclaims wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“. Der Begriff „nachhaltig“ kann darüber hinaus auch soziale und weitere Nachhaltigkeitsaspekte erfassen. Unternehmen sollten deshalb zuerst prüfen, ob die Aussage in dieser Form zulässig ist, und erst danach Aussagebezug und Nachweise bewerten.

Unzulässig ohne entsprechenden Nachweis

„Unser Produkt ist umweltfreundlich.“

Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ dürfen nicht verwendet werden, wenn für die betreffende Aussage keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Wird die Aussage auf demselben Medium klar und hervorgehoben konkretisiert, ist zusätzlich zu prüfen, ob die konkrete Aussage zutreffend und belegbar ist.

Beispielhafte Richtung

„Die Verpackung enthält 85 % recycelten Kunststoff.“

Eine solche konkrete Angabe ist nur als Beispiel zu verstehen und darf nur verwendet werden, wenn der genannte Anteil tatsächlich zutrifft, aktuell ist und belastbar nachgewiesen werden kann.

Unzulässig bei Kompensation

„100 % klimaneutral.“

Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder vergleichbare Aussagen sind unzulässig, wenn sie auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts beruhen. Unternehmen können über Investitionen in Klimaschutz- oder Kompensationsprojekte informieren, sofern diese Kommunikation nicht irreführend ist und nicht den Eindruck erweckt, das Produkt selbst habe aufgrund der Kompensation neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf das Klima.

Besser

„Die produktbezogenen Treibhausgasemissionen wurden nach anerkannten Standards berechnet.“

Kommunizieren Sie tatsächliche, belegbare Emissionsdaten und konkrete Reduktionsmaßnahmen. Investitionen in Klimaschutz- oder Kompensationsprojekte können separat beschrieben werden, sofern dadurch nicht der Eindruck entsteht, das Produkt selbst sei klimaneutral oder habe aufgrund der Kompensation geringere Klimaauswirkungen.

Ist die Aussage in dieser Form überhaupt zulässig?
Ist sie objektiv richtig und belastbar nachweisbar?
Ist die Aussage vollständig?
Wird der Verbraucher nicht irregeführt?
Sind die Daten aktuell?
Ist die Aussage eindeutig formuliert?
Sind die Nachweise dokumentiert?
Würde ein unabhängiger Dritter dieselbe Schlussfolgerung ziehen?

Offizielle Quellen

Rechtsgrundlagen und Verfahrensstand

Die Hinweise zu allgemeinen Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln und kompensationsbasierten Klimaaussagen beruhen auf der Richtlinie (EU) 2024/825 („EmpCo“) und ihrer deutschen Umsetzung im UWG. Die neuen nationalen Regeln gelten seit dem 27. September 2026. Die separate Green Claims Directive ist davon zu unterscheiden; die Europäische Kommission führt den Vorschlag mit Stand 8. Oktober 2026 als „Pending“.

Richtlinie (EU) 2024/825 – EUR-Lex
Green Claims – Vorschlag COM(2023) 166 – EUR-Lex · UWG-Anhang – Deutschland · EU-Kommission – aktueller Verfahrensstand

Stand: 08.10.2026

Green Claims 2026 · Häufig gestellte Fragen

Green Claims 2026: Antworten auf die wichtigsten Fragen für Unternehmen

Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung wirft bei vielen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Der Bundesverband beantwortet die häufigsten Fragen verständlich und praxisnah.

Muss jedes Unternehmen die neuen EU-Vorgaben beachten?
Die EmpCo-Regeln betreffen geschäftliche Praktiken gegenüber Verbrauchern. Entscheidend ist nicht allein die Unternehmensgröße, sondern ob ein Unternehmen im B2C-Bereich mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt und ob die konkrete Aussage in den Anwendungsbereich fällt.
Was ist ein Nachhaltigkeitsclaim?
Ein Nachhaltigkeitsclaim ist eine Aussage oder Darstellung, die bei Verbrauchern den Eindruck erweckt, dass ein Produkt, eine Verpackung, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen besondere Umwelt- oder Nachhaltigkeitseigenschaften besitzt. Dazu können auch Begriffe, Symbole, Farben, Logos und Nachhaltigkeitssiegel gehören.
Darf ich weiterhin den Begriff „nachhaltig“ verwenden?
„Nachhaltig“ ist ein sehr weit gefasster Begriff und kann Umwelt-, soziale oder weitere Nachhaltigkeitsaspekte ansprechen. Vermittelt die Aussage eine allgemeine hervorragende Umweltleistung, greifen die strengeren Regeln für allgemeine Umweltaussagen: Eine anerkannte hervorragende Umweltleistung muss für die konkrete Aussage nachweisbar sein. Ein Nachweis zu nur einem Einzelaspekt rechtfertigt nicht automatisch eine umfassende Aussage über das gesamte Produkt oder Unternehmen.
Sind Zertifikate künftig Pflicht?
Nicht jeder einzelne Umweltclaim benötigt ein Zertifikat. Für Nachhaltigkeitssiegel gelten jedoch besondere Vorgaben: Sie dürfen grundsätzlich nur auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt sein. Unabhängig davon muss die konkrete Aussage rechtlich zulässig und sachlich belastbar sein.
Betrifft die EmpCo-Richtlinie nur große Unternehmen?
Nein. Die EmpCo-Regeln betreffen geschäftliche Praktiken gegenüber Verbrauchern und knüpfen nicht allein an eine bestimmte Unternehmensgröße an. Entscheidend sind die konkrete Aussage, ihr Kontext und der Anwendungsbereich der jeweiligen Vorschrift.
Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und der Green Claims Directive?
EmpCo ist beschlossen und in Deutschland in das UWG umgesetzt. Die Green Claims Directive ist dagegen weiterhin ein EU-Gesetzgebungsvorschlag. Nach dem von der Europäischen Kommission am 8. Oktober 2026 ausgewiesenen Stand ist das Verfahren noch anhängig; vorgesehene Anforderungen an Begründung, Nachweisführung und Verifizierung können sich daher noch ändern.
Welche Rolle spielt die PPWR?
Die PPWR betrifft in erster Linie Verpackungen und regelt unter anderem Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendung, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und Dokumentation. Für die Nachhaltigkeitskommunikation ist sie besonders relevant, wenn Unternehmen mit Aussagen über Verpackungen, Recycling oder Materialeinsatz werben.
Wie kann sich mein Unternehmen vorbereiten?
Unternehmen sollten bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims systematisch prüfen, die zugrunde liegenden Nachweise dokumentieren, klare interne Freigabeprozesse einführen und Marketing, Recht und Compliance enger verzahnen. Zusätzlich sollten Mitarbeitende geschult, regulatorische Entwicklungen beobachtet und belastbare Verifizierungs- und Dokumentationsprozesse aufgebaut werden.

Green Claims · EmpCo 2026

Green Claims ab 27. September 2026: Was Unternehmen beachten müssen

Mit den neuen EmpCo-Vorgaben steigen ab dem 27. September 2026 die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Unternehmen sollten Green Claims deshalb vor der Veröffentlichung auf Klarheit, Transparenz und belastbare Nachweise prüfen.

Besonders relevant sind allgemeine Umweltaussagen, klimabezogene Werbung, Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen über zukünftige Umweltleistungen. Entscheidend ist, welche konkrete Aussage gegenüber Verbrauchern gemacht wird und wie sie belegt werden kann.

Mehr zu den neuen Vorgaben finden Sie auf unserer EmpCo-Richtlinie-2026-Seite. Für die praktische Prüfung steht außerdem unsere EmpCo-Checkliste 2026 zur Verfügung.

Kontakt

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BundesverbandBundesverband für Verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation e.V. i.G.
AdresseFriedrichstraße 95
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Internetwww.buvnk.de

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