EmpCo-Richtlinie
Schwerpunkt: Green Claims, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Klimaclaims und Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken.
Green Claims stehen 2026 stärker im Fokus. Unternehmen sollten Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen klar formulieren, den konkreten Aussagebezug festlegen und belastbare Nachweise bereithalten. Unsere EmpCo-Checkliste 2026 hilft bei der Prüfung. Besonders kritisch sind allgemeine Umweltclaims, Klimaclaims und nicht ausreichend abgesicherte Nachhaltigkeitssiegel.
Green Claims müssen 2026 klarer, konkreter und belastbarer werden. Unternehmen sollten prüfen, worauf sich eine Umweltaussage genau bezieht, welche Nachweise sie stützen und ob die Formulierung für Verbraucher verständlich ist. Besonders kritisch sind pauschale Umweltbegriffe, Klimaclaims und Nachhaltigkeitssiegel.
Schwerpunkt: Green Claims, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Klimaclaims und Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken.
Schwerpunkt: Nachweis freiwilliger Umwelt-Claims.
Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendung, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und Kreislaufwirtschaft.
Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Ressourceneffizienz und digitale Produktinformationen.
Standardisierte digitale Informationsbasis über Produkte.
Viele Unternehmen müssen künftig detailliert über Umwelt, Klima, soziale Verantwortung und Unternehmensführung berichten.
Die ESRS definieren den konkreten Inhalt der Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD.
Ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten.
CO₂-Fußabdruck, Recyclingquoten, Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten.
EU-Regularien im Überblick
Der Bundesverband unterstützt Unternehmen dabei, den Überblick zu behalten und regulatorische Anforderungen verständlich einzuordnen.
Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive ist eine der bedeutendsten europäischen Gesetzesinitiativen im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation. Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu fördern.
Die EmpCo-Regeln gelten bereits. Die separate Green Claims Directive ist weiterhin ein EU-Gesetzgebungsvorschlag. Nach dem von der Europäischen Kommission am 8. Oktober 2026 ausgewiesenen Stand ist das Verfahren anhängig. Der Vorschlag sieht zusätzliche Anforderungen an Begründung, Kommunikation und Verifizierung ausdrücklicher Umwelt-Claims vor; diese vorgeschlagenen Anforderungen dürfen nicht als bereits geltendes Recht dargestellt werden.
Die PPWR ist eine der umfassendsten Reformen des europäischen Verpackungsrechts seit Jahrzehnten. Ziel der Europäischen Union ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken.
Der Digitale Produktpass gehört zu den zentralen Zukunftsprojekten der Europäischen Union im Rahmen des European Green Deal. Ziel ist es, Informationen über Produkte künftig digital, standardisiert und transparent entlang ihres gesamten Lebenszyklus verfügbar zu machen.
EmpCo 2026 · Green Claims · Nachhaltigkeitssiegel
Besonders kritisch sind allgemeine Umweltbegriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ sowie Klimaclaims wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“. Der Begriff „nachhaltig“ kann darüber hinaus auch soziale und weitere Nachhaltigkeitsaspekte erfassen. Unternehmen sollten deshalb zuerst prüfen, ob die Aussage in dieser Form zulässig ist, und erst danach Aussagebezug und Nachweise bewerten.
„Unser Produkt ist umweltfreundlich.“
Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ dürfen nicht verwendet werden, wenn für die betreffende Aussage keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Wird die Aussage auf demselben Medium klar und hervorgehoben konkretisiert, ist zusätzlich zu prüfen, ob die konkrete Aussage zutreffend und belegbar ist.
„Die Verpackung enthält 85 % recycelten Kunststoff.“
Eine solche konkrete Angabe ist nur als Beispiel zu verstehen und darf nur verwendet werden, wenn der genannte Anteil tatsächlich zutrifft, aktuell ist und belastbar nachgewiesen werden kann.
„100 % klimaneutral.“
Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder vergleichbare Aussagen sind unzulässig, wenn sie auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts beruhen. Unternehmen können über Investitionen in Klimaschutz- oder Kompensationsprojekte informieren, sofern diese Kommunikation nicht irreführend ist und nicht den Eindruck erweckt, das Produkt selbst habe aufgrund der Kompensation neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf das Klima.
„Die produktbezogenen Treibhausgasemissionen wurden nach anerkannten Standards berechnet.“
Kommunizieren Sie tatsächliche, belegbare Emissionsdaten und konkrete Reduktionsmaßnahmen. Investitionen in Klimaschutz- oder Kompensationsprojekte können separat beschrieben werden, sofern dadurch nicht der Eindruck entsteht, das Produkt selbst sei klimaneutral oder habe aufgrund der Kompensation geringere Klimaauswirkungen.
Offizielle Quellen
Die Hinweise zu allgemeinen Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln und kompensationsbasierten Klimaaussagen beruhen auf der Richtlinie (EU) 2024/825 („EmpCo“) und ihrer deutschen Umsetzung im UWG. Die neuen nationalen Regeln gelten seit dem 27. September 2026. Die separate Green Claims Directive ist davon zu unterscheiden; die Europäische Kommission führt den Vorschlag mit Stand 8. Oktober 2026 als „Pending“.
Richtlinie (EU) 2024/825 – EUR-Lex
Green Claims – Vorschlag COM(2023) 166 – EUR-Lex · UWG-Anhang – Deutschland · EU-Kommission – aktueller Verfahrensstand
Stand: 08.10.2026
Green Claims 2026 · Häufig gestellte Fragen
Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung wirft bei vielen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Der Bundesverband beantwortet die häufigsten Fragen verständlich und praxisnah.
Green Claims · EmpCo 2026
Mit den neuen EmpCo-Vorgaben steigen ab dem 27. September 2026 die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Unternehmen sollten Green Claims deshalb vor der Veröffentlichung auf Klarheit, Transparenz und belastbare Nachweise prüfen.
Besonders relevant sind allgemeine Umweltaussagen, klimabezogene Werbung, Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen über zukünftige Umweltleistungen. Entscheidend ist, welche konkrete Aussage gegenüber Verbrauchern gemacht wird und wie sie belegt werden kann.
Mehr zu den neuen Vorgaben finden Sie auf unserer EmpCo-Richtlinie-2026-Seite. Für die praktische Prüfung steht außerdem unsere EmpCo-Checkliste 2026 zur Verfügung.
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