EmpCo-Richtlinie
Schwerpunkt: Green Claims, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Klimaclaims und Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken.
Seit dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die EmpCo-Richtlinie 2026 verschärft die Anforderungen an Green Claims, Nachhaltigkeitssiegel und klimabezogene Werbung. Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitskommunikation jetzt auf Transparenz, Nachweisbarkeit und rechtliche Zulässigkeit prüfen.
EU-Regulierungsmonitor
EmpCo verschärft die Anforderungen an Green Claims, Nachhaltigkeitssiegel und klimabezogene Werbung. Im Zusammenspiel mit PPWR und weiteren EU-Regelwerken müssen Unternehmen Aussagen, Nachweise und Produktkommunikation enger aufeinander abstimmen.
Schwerpunkt: Green Claims, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Klimaclaims und Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken.
Schwerpunkt: Nachweis freiwilliger Umwelt-Claims.
Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendung, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und Kreislaufwirtschaft.
Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Ressourceneffizienz und digitale Produktinformationen.
Standardisierte digitale Informationsbasis über Produkte.
Viele Unternehmen müssen künftig detailliert über Umwelt, Klima, soziale Verantwortung und Unternehmensführung berichten.
Die ESRS definieren den konkreten Inhalt der Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD.
Ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten.
CO₂-Fußabdruck, Recyclingquoten, Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten.
EU-Regularien im Überblick
Der Bundesverband unterstützt Unternehmen dabei, den Überblick zu behalten und regulatorische Anforderungen verständlich einzuordnen.
Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive ist eine der bedeutendsten europäischen Gesetzesinitiativen im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation. Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu fördern.
Die EmpCo-Richtlinie verschärft bereits die Regeln gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ergänzend sieht der weiterhin laufende Vorschlag zur Green Claims Directive detailliertere Anforderungen an die Begründung, Nachweisführung und unabhängige Prüfung ausdrücklicher Umwelt-Claims vor. Die Green Claims Directive ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Die PPWR ist eine der umfassendsten Reformen des europäischen Verpackungsrechts seit Jahrzehnten. Ziel der Europäischen Union ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken.
Der Digitale Produktpass gehört zu den zentralen Zukunftsprojekten der Europäischen Union im Rahmen des European Green Deal. Ziel ist es, Informationen über Produkte künftig digital, standardisiert und transparent entlang ihres gesamten Lebenszyklus verfügbar zu machen.
EmpCo 2026 · Green Claims · Nachhaltigkeitssiegel
Seit 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen EmpCo-Vorgaben für Umweltwerbung. Allgemeine Green Claims wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ dürfen ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht verwendet werden. Nachhaltigkeitssiegel müssen grundsätzlich auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von öffentlichen Stellen festgelegt sein.
„Unser Produkt ist nachhaltig.“
Eine pauschale Aussage wie „nachhaltig“ kann verschiedene Umwelt- und Sozialaspekte umfassen. Vermittelt sie eine allgemeine hervorragende Umweltleistung, muss diese anerkannte hervorragende Umweltleistung für die konkrete Aussage nachweisbar sein. Ein Beleg nur für einen Einzelaspekt reicht nicht automatisch für eine umfassende Produktaussage.
„Die Verpackung enthält 85 % recycelten Kunststoff.“
Eine solche konkrete Angabe ist nur als Beispiel zu verstehen und darf nur verwendet werden, wenn der genannte Anteil tatsächlich zutrifft, aktuell ist und belastbar nachgewiesen werden kann.
„100 % klimaneutral.“
Wird eine produktbezogene Aussage über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen auf Kompensation gestützt, ist sie nach dem UWG-Anhang unzulässig. Eine Berechnung, Zertifizierung oder transparente Darstellung der Kompensation macht einen solchen Produktclaim nicht zulässig.
Emissionen und Klimaschutzinvestitionen getrennt kommunizieren.
Beispielhafte Richtung: Produktbezogene Emissionsdaten können sachlich und mit tatsächlicher Datengrundlage dargestellt werden. Informationen über separat finanzierte Klimaschutz- oder Kompensationsprojekte sollten davon klar getrennt werden und keinen Eindruck erzeugen, das Produkt selbst sei dadurch klimaneutral oder emissionsärmer.
EmpCo 2026 · Häufig gestellte Fragen
Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung wirft bei vielen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Der Bundesverband beantwortet die häufigsten Fragen verständlich und praxisnah.
Kontakt
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Die EmpCo-Richtlinie 2026 wird in Deutschland durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Unternehmen müssen insbesondere Green Claims, klimabezogene Werbung und Nachhaltigkeitssiegel auf Transparenz, Nachweisbarkeit und rechtliche Zulässigkeit prüfen.
Unternehmen sollten insbesondere allgemeine Umweltaussagen, klimabezogene Werbung, Nachhaltigkeitssiegel sowie Aussagen über zukünftige Umweltleistungen überprüfen. Entscheidend sind Transparenz, Nachweisbarkeit und die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Werbeaussage.
Marketing-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Verantwortliche sollten bestehende Green Claims und Werbemittel überprüfen, verwendete Nachweise dokumentieren und kontrollieren, ob eingesetzte Nachhaltigkeitssiegel die neuen Anforderungen erfüllen.
Der BuVNK stellt hierzu eine EmpCo-Checkliste 2026 sowie weiterführende Informationen zu Green Claims bereit.
Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen EmpCo-Vorgaben für Unternehmen und ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation. Unternehmen sollten bestehende und neue Werbeaussagen deshalb systematisch darauf prüfen, ob sie transparent, nachvollziehbar und ausreichend belegt sind.
Für eine strukturierte Erstprüfung stellt der BuVNK eine EmpCo-Checkliste 2026 bereit. Ergänzende Informationen zu umweltbezogenen Werbeaussagen finden Unternehmen im Bereich Green Claims.
Die EmpCo-Richtlinie 2026 betrifft damit nicht nur einzelne Werbeaussagen, sondern kann Auswirkungen auf Marketing, Nachhaltigkeitskommunikation, Produktkommunikation und interne Compliance-Prozesse haben.
Die Mitgliedstaaten wenden die Umsetzungsmaßnahmen seit dem 27. September 2026 an.