Aktualisiert am 5. Oktober 2026 · EmpCo-Vorgaben seit 27. September 2026 in Anwendung

EmpCo-Richtlinie 2026: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Seit dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die EmpCo-Richtlinie 2026 verschärft die Anforderungen an Green Claims, Nachhaltigkeitssiegel und klimabezogene Werbung. Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitskommunikation jetzt auf Transparenz, Nachweisbarkeit und rechtliche Zulässigkeit prüfen.

Neutralität Wissenschaftlichkeit Transparenz
BuVNK Bildmarke
EmpCo-RichtlinieAnwendung ab 27. September 2026
PPWRAb 12. August 2026
Green Claims DirectiveGesetzgebungsverfahren
OrientierungBegleitung regulatorischer Entwicklungen
FachinformationenWhitepaper, Leitfäden und Handlungsempfehlungen
AustauschWirtschaft, Wissenschaft, Politik und Behörden
VertrauenNachvollziehbare und überprüfbare Nachhaltigkeitskommunikation

EU-Regulierungsmonitor

EmpCo 2026 und die wichtigsten EU-Regeln für Green Claims

EmpCo verschärft die Anforderungen an Green Claims, Nachhaltigkeitssiegel und klimabezogene Werbung. Im Zusammenspiel mit PPWR und weiteren EU-Regelwerken müssen Unternehmen Aussagen, Nachweise und Produktkommunikation enger aufeinander abstimmen.

Anwendung ab 27. September 2026

EmpCo-Richtlinie

Schwerpunkt: Green Claims, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Klimaclaims und Schutz vor irreführenden Geschäftspraktiken.

Richtlinie (EU) 2024/825bereits beschlossen
Gesetzgebungsverfahren

Green Claims Directive

Schwerpunkt: Nachweis freiwilliger Umwelt-Claims.

europäische EbeneÄnderungen möglich
EU-Verordnung

PPWR – Verordnung (EU) 2025/40

Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendung, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und Kreislaufwirtschaft.

unmittelbare Geltungab 12. August 2026
Nachhaltige Produktgestaltung

ESPR

Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Ressourceneffizienz und digitale Produktinformationen.

ÖkodesignGrundlage für den DPP
Digitale Produktinformationen

Digital Product Passport

Standardisierte digitale Informationsbasis über Produkte.

Material und RecyclingKonformität
Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD

Viele Unternehmen müssen künftig detailliert über Umwelt, Klima, soziale Verantwortung und Unternehmensführung berichten.

Corporate SustainabilityReporting
Berichtsstandards

ESRS

Die ESRS definieren den konkreten Inhalt der Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD.

InformationenKennzahlen
Klassifizierungssystem

EU-Taxonomie

Ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten.

nachhaltige InvestitionenGreenwashing vermeiden
Digitaler Batteriepass

EU-Batterieverordnung

CO₂-Fußabdruck, Recyclingquoten, Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten.

BatterieverordnungNachhaltigkeitsanforderungen

EU-Regularien im Überblick

Fachinformationen zu den wichtigsten Regelwerken.

Der Bundesverband unterstützt Unternehmen dabei, den Überblick zu behalten und regulatorische Anforderungen verständlich einzuordnen.

Die neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing

EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825

+

Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive ist eine der bedeutendsten europäischen Gesetzesinitiativen im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation. Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu fördern.

28. Februar 2024Verabschiedung der Richtlinie
26. März 2024Inkrafttreten der Richtlinie
Bis 27. März 2026Umsetzung in nationales Recht
Ab 27. September 2026Anwendung der neuen Vorschriften

Welche Unternehmen sind betroffen?

  • Hersteller und Markeninhaber
  • Importeure, Händler und Online-Shops
  • Verpackungshersteller
  • Lebensmittel-, Kosmetik-, Textil-, Möbel- und Elektronikunternehmen
  • Dienstleistungsunternehmen

Welche Aussagen sind besonders kritisch?

  • nachhaltig, umweltfreundlich, ökologisch und grün
  • klimafreundlich, klimaneutral und CO₂-neutral
  • emissionsfrei und ressourcenschonend
  • biologisch abbaubar, recycelbar und plastikfrei
  • grafische Elemente und selbst entwickelte Umweltsiegel

Was gilt jetzt besonders?

  • allgemeine Umweltaussagen nur bei nachweisbarer anerkannter hervorragender Umweltleistung
  • Aussagebezug darf nicht weiter reichen als die belegte Eigenschaft
  • produktbezogene Klimaclaims dürfen nicht auf Kompensation gestützt werden
  • Nachhaltigkeitssiegel nur auf Basis eines Zertifizierungssystems oder einer öffentlichen Festlegung
  • weitere Aussagen müssen klar, sachlich richtig und nicht irreführend sein

Welche Folgen können Verstöße haben?

  • wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche
  • gerichtliche Auseinandersetzungen
  • behördliche Maßnahmen oder Sanktionen, soweit die jeweilige Rechtsgrundlage dies vorsieht
  • Anpassung oder Entfernung unzulässiger Werbung
  • Reputationsschäden und Vertrauensverlust
Handlungsempfehlungen des BuVNK: Überprüfung bestehender Nachhaltigkeitsclaims, Dokumentation der zugrunde liegenden Nachweise, Aufbau eines Claim-Managements, Schulung von Marketing- und Vertriebsteams sowie Einführung transparenter Prüf- und Freigabeprozesse.
Ergänzende Anforderungen an Nachweise für Green Claims

Green Claims Directive

+

Die EmpCo-Richtlinie verschärft bereits die Regeln gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ergänzend sieht der weiterhin laufende Vorschlag zur Green Claims Directive detailliertere Anforderungen an die Begründung, Nachweisführung und unabhängige Prüfung ausdrücklicher Umwelt-Claims vor. Die Green Claims Directive ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Welche Anforderungen sieht der Vorschlag vor?

  • wissenschaftlich fundierte Begründung
  • nachvollziehbare Dokumentation
  • objektive Überprüfbarkeit
  • transparente Kommunikation
  • aktuelle Datengrundlage

Welche Nachweise nennt der Vorschlag als besonders relevant?

  • wissenschaftliche Studien und geeignete Prüfungen
  • Material- und Emissionsdaten
  • Lebenszyklusbezogene Bewertungen, soweit für den Claim erforderlich
  • Lieferantendaten und geeignete Zertifizierungen
  • Dokumentation und Rückverfolgbarkeitsnachweise
Fachlicher Hinweis · Stand 8. Oktober 2026: EmpCo ist beschlossen und in Deutschland in das UWG umgesetzt. Die Green Claims Directive ist weiterhin ein anhängiger EU-Gesetzgebungsvorschlag; einzelne Inhalte und Pflichten können sich bis zu einem endgültigen Rechtsakt noch ändern.
Die neue europäische Verpackungsverordnung

Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

+

Die PPWR ist eine der umfassendsten Reformen des europäischen Verpackungsrechts seit Jahrzehnten. Ziel der Europäischen Union ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken.

11. Februar 2025Inkrafttreten
Ab 12. August 2026Der überwiegende Teil wird anwendbar
2027 bis 2030Weitere Verpflichtungen
Bis 2040Zusätzliche Zielvorgaben

Die wichtigsten Anforderungen

  • Recyclingfähigkeit
  • Verpackungsminimierung
  • Mindestanteile an Rezyklaten
  • Wiederverwendung
  • Kennzeichnung
  • Dokumentationspflichten

Handlungsempfehlungen des BuVNK

  • Analyse aller eingesetzten Verpackungen
  • Prüfung der Recyclingfähigkeit
  • Ermittlung der Rezyklatanteile
  • Aufbau einer belastbaren Dokumentation
  • Überprüfung der Lieferkette
  • Einführung digitaler Nachweissysteme
Design for Recycling: Bereits während der Produktentwicklung sollten Unternehmen Materialien, Materialkombinationen, Klebstoffe, Etiketten, Farben und die spätere Sortierung berücksichtigen.
Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Digital Product Passport (DPP)

+

Der Digitale Produktpass gehört zu den zentralen Zukunftsprojekten der Europäischen Union im Rahmen des European Green Deal. Ziel ist es, Informationen über Produkte künftig digital, standardisiert und transparent entlang ihres gesamten Lebenszyklus verfügbar zu machen.

Welche Informationen kann ein Digitaler Produktpass enthalten?

  • Herstellerinformationen und Produktidentifikation
  • Materialzusammensetzung und verwendete Rohstoffe
  • Rezyklatanteile und Recyclingfähigkeit
  • Reparaturinformationen, Ersatzteile und Wartungshinweise
  • CO₂-Fußabdruck, Zertifizierungen und Nachweise
  • Entsorgungshinweise und QR-Code

Handlungsempfehlungen des BuVNK

  • Produktdaten systematisch erfassen
  • Materialinformationen dokumentieren
  • Nachweise digital verwalten
  • Lieferketten transparent aufbauen
  • regulatorische Entwicklungen beobachten
  • digitale Informationssysteme frühzeitig integrieren
Die Verbindung zur PPWR: Der Digitale Produktpass kann Materialinformationen, Rezyklatanteile, Recyclinginformationen und Konformitätsnachweise bereitstellen.

EmpCo 2026 · Green Claims · Nachhaltigkeitssiegel

EmpCo 2026: Was Unternehmen bei Green Claims beachten müssen

Seit 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen EmpCo-Vorgaben für Umweltwerbung. Allgemeine Green Claims wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ dürfen ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht verwendet werden. Nachhaltigkeitssiegel müssen grundsätzlich auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von öffentlichen Stellen festgelegt sein.

Problematisch

„Unser Produkt ist nachhaltig.“

Eine pauschale Aussage wie „nachhaltig“ kann verschiedene Umwelt- und Sozialaspekte umfassen. Vermittelt sie eine allgemeine hervorragende Umweltleistung, muss diese anerkannte hervorragende Umweltleistung für die konkrete Aussage nachweisbar sein. Ein Beleg nur für einen Einzelaspekt reicht nicht automatisch für eine umfassende Produktaussage.

Beispielhafte Richtung

„Die Verpackung enthält 85 % recycelten Kunststoff.“

Eine solche konkrete Angabe ist nur als Beispiel zu verstehen und darf nur verwendet werden, wenn der genannte Anteil tatsächlich zutrifft, aktuell ist und belastbar nachgewiesen werden kann.

Unzulässig bei Kompensationsbezug

„100 % klimaneutral.“

Wird eine produktbezogene Aussage über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen auf Kompensation gestützt, ist sie nach dem UWG-Anhang unzulässig. Eine Berechnung, Zertifizierung oder transparente Darstellung der Kompensation macht einen solchen Produktclaim nicht zulässig.

Sachliche Alternative

Emissionen und Klimaschutzinvestitionen getrennt kommunizieren.

Beispielhafte Richtung: Produktbezogene Emissionsdaten können sachlich und mit tatsächlicher Datengrundlage dargestellt werden. Informationen über separat finanzierte Klimaschutz- oder Kompensationsprojekte sollten davon klar getrennt werden und keinen Eindruck erzeugen, das Produkt selbst sei dadurch klimaneutral oder emissionsärmer.

Ist die Aussage in dieser Form überhaupt zulässig?
Ist die Aussage objektiv richtig und belastbar nachweisbar?
Ist die Aussage vollständig?
Wird der Verbraucher nicht irregeführt?
Sind die Daten aktuell?
Ist die Aussage eindeutig formuliert?
Sind die Nachweise dokumentiert?
Würde ein unabhängiger Dritter dieselbe Schlussfolgerung ziehen?

EmpCo 2026 · Häufig gestellte Fragen

EmpCo 2026: Antworten auf die wichtigsten Fragen für Unternehmen

Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung wirft bei vielen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Der Bundesverband beantwortet die häufigsten Fragen verständlich und praxisnah.

Muss jedes Unternehmen die neuen EU-Vorgaben beachten?
Die EmpCo-Regeln betreffen geschäftliche Praktiken gegenüber Verbrauchern. Entscheidend ist nicht allein die Unternehmensgröße, sondern ob ein Unternehmen im B2C-Bereich mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt und ob die konkrete Aussage in den Anwendungsbereich fällt.
Was ist ein Nachhaltigkeitsclaim?
Ein Nachhaltigkeitsclaim ist eine Aussage oder Darstellung, die bei Verbrauchern den Eindruck erweckt, dass ein Produkt, eine Verpackung, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen besondere Umwelt- oder Nachhaltigkeitseigenschaften besitzt. Dazu können auch Begriffe, Symbole, Farben, Logos und Nachhaltigkeitssiegel gehören.
Darf ich weiterhin den Begriff „nachhaltig“ verwenden?
„Nachhaltig“ ist ein sehr weit gefasster Begriff und kann Umwelt-, soziale oder weitere Nachhaltigkeitsaspekte ansprechen. Vermittelt die Aussage eine allgemeine hervorragende Umweltleistung, greifen die strengeren Regeln für allgemeine Umweltaussagen: Eine anerkannte hervorragende Umweltleistung muss für die konkrete Aussage nachweisbar sein. Ein Nachweis zu nur einem Einzelaspekt rechtfertigt nicht automatisch eine umfassende Aussage über das gesamte Produkt oder Unternehmen.
Sind Zertifikate künftig Pflicht?
Nicht jeder einzelne Umweltclaim benötigt ein Zertifikat. Für Nachhaltigkeitssiegel gelten jedoch besondere Vorgaben: Sie dürfen grundsätzlich nur auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle festgelegt sein. Unabhängig davon muss die konkrete Aussage rechtlich zulässig und sachlich belastbar sein.
Betrifft die EmpCo-Richtlinie nur große Unternehmen?
Die EmpCo-Regeln betreffen geschäftliche Praktiken gegenüber Verbrauchern. Entscheidend ist nicht allein die Unternehmensgröße, sondern ob ein Unternehmen im B2C-Bereich mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt und ob die konkrete Aussage in den Anwendungsbereich fällt.
Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und der Green Claims Directive?
EmpCo ist beschlossen und in Deutschland in das UWG umgesetzt. Die Green Claims Directive ist dagegen weiterhin ein EU-Gesetzgebungsvorschlag. Nach dem von der EU-Kommission am 8. Oktober 2026 ausgewiesenen Stand ist das Verfahren noch anhängig; vorgesehene Anforderungen an Begründung, Nachweisführung und Verifizierung können sich daher noch ändern.
Welche Rolle spielt die PPWR?
Die PPWR betrifft in erster Linie Verpackungen und regelt unter anderem Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendung, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und Dokumentation. Für die Nachhaltigkeitskommunikation ist sie besonders relevant, wenn Unternehmen mit Aussagen über Verpackungen, Recycling oder Materialeinsatz werben.
Wie kann sich mein Unternehmen vorbereiten?
Unternehmen sollten bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims systematisch prüfen, die zugrunde liegenden Nachweise dokumentieren, klare interne Freigabeprozesse einführen und Marketing, Recht und Compliance enger verzahnen. Zusätzlich sollten Mitarbeitende geschult, regulatorische Entwicklungen beobachtet und belastbare Verifizierungs- und Dokumentationsprozesse aufgebaut werden.

Kontakt

Gemeinsam Nachhaltigkeits­kommunikation gestalten.

Sie möchten Fördermitglied oder Förderpartner werden? Wir klären gemeinsam die passende Förderform.

BundesverbandBundesverband für Verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation e.V. i.G.
AdresseFriedrichstraße 95
10117 Berlin
Deutschland
Internetwww.buvnk.de

Kontakt

Bundesverband für Verifizierte Nachhaltigkeits­kommunikation e.V. i.G.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet und per Hostinger SMTP an den Bundesverband übermittelt.

EmpCo 2026 in Deutschland: Was ändert sich im UWG?

Die EmpCo-Richtlinie 2026 wird in Deutschland durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Seit dem 27. September 2026 gelten strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Unternehmen müssen insbesondere Green Claims, klimabezogene Werbung und Nachhaltigkeitssiegel auf Transparenz, Nachweisbarkeit und rechtliche Zulässigkeit prüfen.

Unternehmen sollten insbesondere allgemeine Umweltaussagen, klimabezogene Werbung, Nachhaltigkeitssiegel sowie Aussagen über zukünftige Umweltleistungen überprüfen. Entscheidend sind Transparenz, Nachweisbarkeit und die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Werbeaussage.

Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?

Marketing-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Verantwortliche sollten bestehende Green Claims und Werbemittel überprüfen, verwendete Nachweise dokumentieren und kontrollieren, ob eingesetzte Nachhaltigkeitssiegel die neuen Anforderungen erfüllen.

Der BuVNK stellt hierzu eine EmpCo-Checkliste 2026 sowie weiterführende Informationen zu Green Claims bereit.

EmpCo seit 27. September 2026: Was gilt jetzt konkret?

Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen EmpCo-Vorgaben für Unternehmen und ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation. Unternehmen sollten bestehende und neue Werbeaussagen deshalb systematisch darauf prüfen, ob sie transparent, nachvollziehbar und ausreichend belegt sind.

Was Unternehmen jetzt bei EmpCo prüfen sollten

  • Allgemeine Umweltaussagen: Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ sollten nicht pauschal verwendet werden, wenn die Aussage nicht ausreichend konkretisiert und belegt werden kann.
  • Klimabezogene Werbung: Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder vergleichbare Klima-Claims sollten hinsichtlich ihrer Grundlage, Berechnung und Kommunikation überprüft werden.
  • Nachhaltigkeitssiegel: Unternehmen sollten prüfen, auf welcher Grundlage ein verwendetes Nachhaltigkeitssiegel vergeben wird und ob dessen Verwendung den neuen Anforderungen entspricht.
  • Nachweise und Dokumentation: Belege für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sollten nachvollziehbar dokumentiert und intern verfügbar sein.
  • Webseiten und Werbemittel: Produktseiten, Verpackungen, Social-Media-Beiträge, Anzeigen und sonstige Marketingmaterialien sollten in die EmpCo-Prüfung einbezogen werden.

EmpCo-Checkliste 2026 für Unternehmen

Für eine strukturierte Erstprüfung stellt der BuVNK eine EmpCo-Checkliste 2026 bereit. Ergänzende Informationen zu umweltbezogenen Werbeaussagen finden Unternehmen im Bereich Green Claims.

Die EmpCo-Richtlinie 2026 betrifft damit nicht nur einzelne Werbeaussagen, sondern kann Auswirkungen auf Marketing, Nachhaltigkeitskommunikation, Produktkommunikation und interne Compliance-Prozesse haben.

Rechtsgrundlage und Quellen

Die Mitgliedstaaten wenden die Umsetzungsmaßnahmen seit dem 27. September 2026 an.

Richtlinie (EU) 2024/825 bei EUR-Lex