EU-VERBRAUCHERRECHT · UMWELTWERBUNG · 2026

Greenwashing-Verbot 2026: Was Unternehmen jetzt prüfen müssen

Neue EU-Regeln verändern die Werbung mit Umweltvorteilen. Erfahren Sie, welche Klimaversprechen, Nachhaltigkeitssiegel und Verpackungsangaben Unternehmen jetzt überprüfen sollten.

BuVNKEmpCo 2026Green Claims
BuVNK Bildmarke
EmpCo27.09.2026
Green ClaimsEU consumer law
27. September 2026Anwendung der EmpCo-Regeln
UmweltaussagenKlar und nachprüfbar
NachhaltigkeitssiegelZertifiziert oder staatlich
BuVNK FACHWISSEN

Was ändert sich bei der Umweltwerbung?

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ergänzt das europäische Verbraucherrecht. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 umsetzen; die Regeln sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Nationale Umsetzung und konkrete Sachverhalte sind gesondert zu prüfen.

01

Produktbezogene Klimaneutralität

Unzulässig sind Aussagen, ein Produkt habe aufgrund von CO₂-Kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkung. Nicht jede belegbare Klimaaussage ist pauschal verboten.

02

Nachhaltigkeitssiegel

Siegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein. Prüfen Sie Unabhängigkeit, Kriterien, Kontrollen und Transparenz.

03

Allgemeine Umweltaussagen

Pauschale Aussagen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ sind besonders kritisch. Entscheidend sind die konkrete Aussage und die rechtlichen Voraussetzungen.

04

Verpackungen und Onlinehandel

Prüfen Sie Verpackungsdrucke, Produktbeschreibungen, Anzeigen und Marktplatztexte. Eine allgemeine Abverkaufsfrist für Altbestände sollte nicht unterstellt werden.

CHECKLISTE

Fünf Schritte für Unternehmen

01

Alle Umweltclaims auf Produkten, Websites und in Anzeigen erfassen.

02

Kompensationsbasierte Produkt-Neutralitätsaussagen rechtlich prüfen.

03

Siegelkriterien und unabhängige Kontrollen nachweisen.

04

Belege, Zuständigkeiten und Freigaben dokumentieren.

05

Verpackungsdesign anpassen und Marketing sowie Einkauf schulen.

Umweltwerbung systematisch prüfen

Nutzen Sie die BuVNK-EmpCo-Checkliste als Einstieg.

Zur EmpCo-Checkliste →
FAQ

Häufige Fragen

Ist das Wort „klimaneutral“ grundsätzlich verboten?

Nein. Die Richtlinie untersagt bestimmte Praktiken, insbesondere produktbezogene Treibhausgas-Neutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation. Einzelne Aussagen müssen gesondert geprüft werden.

Dürfen Unternehmen eigene Nachhaltigkeitssiegel verwenden?

Nur wenn die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Regeln zu Zertifizierungssystemen oder staatlichen Siegeln.

Sind EmpCo und Green Claims Directive dasselbe?

Nein. EmpCo ist verabschiedetes EU-Recht. Der gesonderte Gesetzgebungsvorschlag zu Green Claims ist davon zu unterscheiden.