Produktbezogene Klimaneutralität
Unzulässig sind Aussagen, ein Produkt habe aufgrund von CO₂-Kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkung. Nicht jede belegbare Klimaaussage ist pauschal verboten.
Neue EU-Regeln verändern die Werbung mit Umweltvorteilen. Erfahren Sie, welche Klimaversprechen, Nachhaltigkeitssiegel und Verpackungsangaben Unternehmen jetzt überprüfen sollten.

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ergänzt das europäische Verbraucherrecht. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 umsetzen; die Regeln sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Nationale Umsetzung und konkrete Sachverhalte sind gesondert zu prüfen.
Unzulässig sind Aussagen, ein Produkt habe aufgrund von CO₂-Kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkung. Nicht jede belegbare Klimaaussage ist pauschal verboten.
Siegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt sein. Prüfen Sie Unabhängigkeit, Kriterien, Kontrollen und Transparenz.
Pauschale Aussagen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ sind besonders kritisch. Entscheidend sind die konkrete Aussage und die rechtlichen Voraussetzungen.
Prüfen Sie Verpackungsdrucke, Produktbeschreibungen, Anzeigen und Marktplatztexte. Eine allgemeine Abverkaufsfrist für Altbestände sollte nicht unterstellt werden.
Alle Umweltclaims auf Produkten, Websites und in Anzeigen erfassen.
Kompensationsbasierte Produkt-Neutralitätsaussagen rechtlich prüfen.
Siegelkriterien und unabhängige Kontrollen nachweisen.
Belege, Zuständigkeiten und Freigaben dokumentieren.
Verpackungsdesign anpassen und Marketing sowie Einkauf schulen.
Nutzen Sie die BuVNK-EmpCo-Checkliste als Einstieg.
Nein. Die Richtlinie untersagt bestimmte Praktiken, insbesondere produktbezogene Treibhausgas-Neutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation. Einzelne Aussagen müssen gesondert geprüft werden.
Nur wenn die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Regeln zu Zertifizierungssystemen oder staatlichen Siegeln.
Nein. EmpCo ist verabschiedetes EU-Recht. Der gesonderte Gesetzgebungsvorschlag zu Green Claims ist davon zu unterscheiden.