EmpCo-Checkliste 2026 · Für Unternehmen

EmpCo-Checkliste 2026: Was Unternehmen jetzt prüfen müssen

Mit dieser EmpCo-Checkliste 2026 können Unternehmen ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation systematisch prüfen: Green Claims, Klimaclaims, Nachhaltigkeitssiegel, Nachweise, interne Freigaben und Dokumentation.

Neutralität Wissenschaftlichkeit Transparenz
BuVNK Bildmarke
EmpCo-RichtlinieAnwendung ab 27. September 2026
PPWRAb 12. August 2026
Green Claims DirectiveGesetzgebungsverfahren

Praxis-Check für Unternehmen

EmpCo-Checkliste: Nachhaltigkeitsaussagen systematisch prüfen

Nutzen Sie diese Prüftabelle als erste interne Arbeitsgrundlage für Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation. Dokumentieren Sie zu jeder Aussage den verwendeten Nachweis, die interne Freigabe und den aktuellen Prüfstatus.

Prüfschritt Prüffrage Interner Nachweis
1. Claims erfassen Welche Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werden aktuell verwendet? Website, Verpackung, Werbung, Social Media und Verkaufsunterlagen dokumentieren.
2. Aussage konkretisieren Ist klar erkennbar, worauf sich die Aussage tatsächlich bezieht? Produkt, Unternehmen, Eigenschaft, Zeitraum und Anwendungsbereich festhalten.
3. Zulässigkeit und Nachweise prüfen Ist die Aussage in dieser Form überhaupt zulässig und gibt es geeignete, aktuelle Nachweise? Bei allgemeinen Umweltaussagen zuerst die rechtliche Zulässigkeit prüfen; anschließend Studien, Messdaten, Zertifikate, Berechnungen und sonstige Belege zentral dokumentieren.
4. Formulierung prüfen Kann die Aussage missverstanden oder weiter verstanden werden als belegt? Claim und Nachweis unmittelbar miteinander vergleichen.
5. Siegel und Kennzeichen Werden Nachhaltigkeitssiegel oder vergleichbare Kennzeichnungen eingesetzt? Prüfen und dokumentieren, ob das Siegel auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von einer öffentlichen Stelle festgelegt wurde; zusätzlich Kriterien und Nutzungsberechtigung festhalten.
6. Klimaclaims und Kompensation Wird einem Produkt wegen Kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkung zugeschrieben? Solche produktbezogenen Kompensationsclaims nicht veröffentlichen. Sachliche Emissionsangaben und Informationen zu Klimaschutzinvestitionen getrennt prüfen und kommunizieren.
7. Interne Freigabe Ist geregelt, wer Nachhaltigkeitsaussagen vor Veröffentlichung prüft und freigibt? Verantwortliche Person, Freigabedatum und verwendete Nachweise festhalten.
8. Dokumentation aktuell halten Werden Claims und Nachweise regelmäßig erneut geprüft? Prüfdatum, nächste Überprüfung und Änderungen nachvollziehbar dokumentieren.
Fachfrage stellen
OrientierungBegleitung regulatorischer Entwicklungen
FachinformationenWhitepaper, Leitfäden und Handlungsempfehlungen
AustauschWirtschaft, Wissenschaft, Politik und Behörden
VertrauenNachvollziehbare und überprüfbare Nachhaltigkeitskommunikation

Über den Verband

Der BuVNK begleitet Unternehmen bei verifizierter Nachhaltigkeitskommunikation.

Der BuVNK bündelt Fachinformationen zu EmpCo, Green Claims, PPWR und weiteren Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

Im Mittelpunkt stehen Orientierung, belastbare Nachweise, transparente Kommunikation und fachlicher Austausch.

Regulatorische EntwicklungenEinordnung aktueller Anforderungen
FachinformationenLeitfäden und Handlungsempfehlungen
Fachlicher AustauschAustausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden

Unsere Mission und Vision

Nachhaltigkeit darf nicht nur behauptet werden – sie muss nachvollziehbar sein.

Unsere Mission

Der Bundesverband setzt sich dafür ein, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig auf objektiven Kriterien, wissenschaftlichen Nachweisen und transparenten Verfahren beruhen.

Wir fördern die Entwicklung gemeinsamer Standards, unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen und begleiten die Transformation hin zu einer verantwortungsvollen Nachhaltigkeitskommunikation.

Unsere Vision

Wir möchten den BuVNK als führenden Bundesverband für verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation mit den Schwerpunkten EmpCo, Green Claims und PPWR etablieren.

Unsere Vision ist ein Markt, in dem Verbraucher Umweltinformationen vertrauen können, Unternehmen klare Orientierung erhalten und nachhaltige Innovationen nicht durch Greenwashing benachteiligt werden.

Unsere Aufgaben

Der Bundesverband verfolgt insbesondere folgende Aufgaben:

Förderung transparenter, wissenschaftlich fundierter und nachvollziehbarer Nachhaltigkeitskommunikation.

Regulatorische Entwicklungen

  • Marktbeobachtung
  • Analyse regulatorischer Entwicklungen
  • Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen

Fachinformationen

  • Veröffentlichung von Whitepapern
  • Erstellung von Leitfäden
  • Entwicklung von Handlungsempfehlungen

Nachhaltigkeits­kommunikation

  • Förderung transparenter Nachhaltigkeitskommunikation
  • Bekämpfung von Greenwashing
  • Förderung wissenschaftlich fundierter Umweltinformationen

Dialog und Netzwerke

  • Dialog mit Behörden
  • Aufbau internationaler Netzwerke
  • Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik

Best Practices und Forschung

  • Entwicklung von Best Practices
  • Unterstützung von Forschungsvorhaben
  • Mitgestaltung zukünftiger Standards

Nachweise und Veranstaltungen

  • Förderung digitaler Nachweissysteme
  • Organisation von Fachveranstaltungen
  • Teilnahme an Arbeitsgruppen

Unsere Grundsätze

Wofür der BuVNK steht.

01Neutralität

Wir vertreten keine einzelnen Marktteilnehmer.

02Wissenschaftlichkeit

Unsere Empfehlungen basieren auf anerkannten Erkenntnissen.

03Transparenz

Nachhaltigkeitskommunikation muss nachvollziehbar und überprüfbar sein.

04Unabhängigkeit

Der Verband arbeitet unabhängig von wirtschaftlichen Einzelinteressen.

05Praxisnähe

Wir entwickeln Lösungen, die Unternehmen im Alltag umsetzen können.

06Europäische Perspektive

Wir begleiten die Entwicklung der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung und fördern den internationalen Austausch.

Diese Checkliste hilft Unternehmen dabei, ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation vor Veröffentlichung systematisch zu prüfen. Im Fokus stehen allgemeine Umweltclaims, Klimaclaims, Nachhaltigkeitssiegel, Nachweise, der konkrete Aussagebezug und interne Freigabeprozesse.

Checkpunkt 1

Alle Claims erfassen

Erfassen Sie alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Website, Produktseiten, Verpackungen, Social Media, Werbung und Verkaufsunterlagen.

Bestandsaufnahmevollständig dokumentieren
Checkpunkt 2

Allgemeine Green Claims prüfen

Prüfen Sie zuerst, ob eine allgemeine Umweltaussage in dieser Form überhaupt zulässig ist. Vermittelt sie eine allgemeine hervorragende Umweltleistung, muss eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisbar sein. Danach Aussagebezug und Belege prüfen.

Green ClaimsZulässigkeit vor Nachweis
Checkpunkt 3

Klimaclaims besonders prüfen

Produktbezogene Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen dürfen nicht auf Kompensation gestützt werden. Dokumentation oder Zertifizierung ändert daran nichts. Sachliche Emissionsdaten und separat finanzierte Klimaschutzmaßnahmen klar voneinander trennen.

KlimaclaimsKompensationsverbot beachten
Checkpunkt 4

Nachhaltigkeitssiegel prüfen

Prüfen Sie, ob verwendete Nachhaltigkeits- oder Umweltsiegel auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle festgelegt wurden. Eigene oder nicht nachvollziehbar verifizierte Siegel sollten besonders kritisch geprüft werden.

NachhaltigkeitssiegelHerkunft und Zertifizierung prüfen
Checkpunkt 5

Nachweise und Dokumentation sichern

Dokumentieren Sie für jeden relevanten Umwelt- oder Nachhaltigkeitsclaim, worauf die Aussage beruht. Dazu gehören je nach Claim beispielsweise Berechnungen, Studien, Prüfberichte, Zertifikate, Materialdaten, Lebenszyklusanalysen oder andere belastbare Nachweise.

DokumentationNachweise zentral hinterlegen
Checkpunkt 6

Interne Freigabeprozesse festlegen

Legen Sie fest, wer Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims vor Veröffentlichung prüft und freigibt. Marketing, Recht, Compliance und gegebenenfalls Nachhaltigkeitsverantwortliche sollten dabei klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten haben.

Interne ProzessePrüfung und Freigabe dokumentieren
Checkpunkt 7

Aussagebezug eindeutig festlegen

Prüfen Sie bei jedem Claim, worauf sich die Aussage genau bezieht: auf das gesamte Produkt, nur einen Bestandteil, die Verpackung, einen einzelnen Prozess oder das Unternehmen insgesamt. Der tatsächliche Aussagebezug muss für Verbraucher klar erkennbar sein.

Aussagebezugklar und eindeutig formulieren
Checkpunkt 8

Claims vor Veröffentlichung freigeben

Veröffentlichen Sie Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims erst nach einer dokumentierten Prüfung. Halten Sie fest, wer geprüft und freigegeben hat, welche Nachweise zugrunde liegen und wann die Aussage zuletzt überprüft wurde.

Finale FreigabePrüfung nachvollziehbar dokumentieren

EU-Regularien im Überblick

Fachinformationen zu den wichtigsten Regelwerken.

Der Bundesverband unterstützt Unternehmen dabei, den Überblick zu behalten und regulatorische Anforderungen verständlich einzuordnen.

Die neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing

EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825

+

Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive ist eine der bedeutendsten europäischen Gesetzesinitiativen im Bereich Nachhaltigkeitskommunikation. Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen zu fördern.

28. Februar 2024Verabschiedung der Richtlinie
26. März 2024Inkrafttreten der Richtlinie
Bis 27. März 2026Umsetzung in nationales Recht
Ab 27. September 2026Anwendung der neuen Vorschriften

Welche Unternehmen sind betroffen?

  • Hersteller und Markeninhaber
  • Importeure, Händler und Online-Shops
  • Verpackungshersteller
  • Lebensmittel-, Kosmetik-, Textil-, Möbel- und Elektronikunternehmen
  • Dienstleistungsunternehmen

Welche Aussagen sind besonders kritisch?

  • nachhaltig, umweltfreundlich, ökologisch und grün
  • klimafreundlich, klimaneutral und CO₂-neutral
  • emissionsfrei und ressourcenschonend
  • biologisch abbaubar, recycelbar und plastikfrei
  • grafische Elemente und selbst entwickelte Umweltsiegel

Was gilt jetzt besonders?

  • allgemeine Umweltaussagen nur bei nachweisbarer anerkannter hervorragender Umweltleistung
  • Aussagebezug darf nicht weiter reichen als die belegte Eigenschaft
  • produktbezogene Klimaclaims dürfen nicht auf Kompensation gestützt werden
  • Nachhaltigkeitssiegel nur auf Basis eines Zertifizierungssystems oder einer öffentlichen Festlegung
  • weitere Aussagen müssen klar, sachlich richtig und nicht irreführend sein

Welche Folgen können Verstöße haben?

  • wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche
  • gerichtliche Auseinandersetzungen
  • behördliche Maßnahmen oder Sanktionen, soweit die jeweilige Rechtsgrundlage dies vorsieht
  • Anpassung oder Entfernung unzulässiger Werbung
  • Reputationsschäden und Vertrauensverlust
Handlungsempfehlungen des BuVNK: Überprüfung bestehender Nachhaltigkeitsclaims, Dokumentation der zugrunde liegenden Nachweise, Aufbau eines Claim-Managements, Schulung von Marketing- und Vertriebsteams sowie Einführung transparenter Prüf- und Freigabeprozesse.
Ergänzende Anforderungen an Nachweise für Green Claims

Green Claims Directive

+

Die EmpCo-Richtlinie verschärft bereits die Regeln gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ergänzend sieht der weiterhin laufende Vorschlag zur Green Claims Directive detailliertere Anforderungen an die Begründung, Nachweisführung und unabhängige Prüfung ausdrücklicher Umwelt-Claims vor. Die Green Claims Directive ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Welche Anforderungen sieht der Vorschlag vor?

  • wissenschaftlich fundierte Begründung
  • nachvollziehbare Dokumentation
  • objektive Überprüfbarkeit
  • transparente Kommunikation
  • aktuelle Datengrundlage

Welche Nachweise nennt der Vorschlag als besonders relevant?

  • wissenschaftliche Studien und geeignete Prüfungen
  • Material- und Emissionsdaten
  • lebenszyklusbezogene Bewertungen, soweit für den Claim erforderlich
  • Lieferantendaten und geeignete Zertifizierungen
  • Dokumentation und Rückverfolgbarkeitsnachweise
Fachlicher Hinweis · Stand 8. Oktober 2026: EmpCo ist beschlossen und in Deutschland in das UWG umgesetzt. Die Green Claims Directive ist weiterhin ein anhängiger EU-Gesetzgebungsvorschlag; einzelne Inhalte und Pflichten können sich bis zu einem endgültigen Rechtsakt noch ändern.
Die neue europäische Verpackungsverordnung

Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

+

Die PPWR ist eine der umfassendsten Reformen des europäischen Verpackungsrechts seit Jahrzehnten. Ziel der Europäischen Union ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken.

11. Februar 2025Inkrafttreten
Ab 12. August 2026Der überwiegende Teil wird anwendbar
2027 bis 2030Weitere Verpflichtungen
Bis 2040Zusätzliche Zielvorgaben

Die wichtigsten Anforderungen

  • Recyclingfähigkeit
  • Verpackungsminimierung
  • Mindestanteile an Rezyklaten
  • Wiederverwendung
  • Kennzeichnung
  • Dokumentationspflichten

Handlungsempfehlungen des BuVNK

  • Analyse aller eingesetzten Verpackungen
  • Prüfung der Recyclingfähigkeit
  • Ermittlung der Rezyklatanteile
  • Aufbau einer belastbaren Dokumentation
  • Überprüfung der Lieferkette
  • Einführung digitaler Nachweissysteme
Design for Recycling: Bereits während der Produktentwicklung sollten Unternehmen Materialien, Materialkombinationen, Klebstoffe, Etiketten, Farben und die spätere Sortierung berücksichtigen.
Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Digital Product Passport (DPP)

+

Der Digitale Produktpass gehört zu den zentralen Zukunftsprojekten der Europäischen Union im Rahmen des European Green Deal. Ziel ist es, Informationen über Produkte künftig digital, standardisiert und transparent entlang ihres gesamten Lebenszyklus verfügbar zu machen.

Welche Informationen kann ein Digitaler Produktpass enthalten?

  • Herstellerinformationen und Produktidentifikation
  • Materialzusammensetzung und verwendete Rohstoffe
  • Rezyklatanteile und Recyclingfähigkeit
  • Reparaturinformationen, Ersatzteile und Wartungshinweise
  • CO₂-Fußabdruck, Zertifizierungen und Nachweise
  • Entsorgungshinweise und QR-Code

Handlungsempfehlungen des BuVNK

  • Produktdaten systematisch erfassen
  • Materialinformationen dokumentieren
  • Nachweise digital verwalten
  • Lieferketten transparent aufbauen
  • regulatorische Entwicklungen beobachten
  • digitale Informationssysteme frühzeitig integrieren
Die Verbindung zur PPWR: Der Digitale Produktpass kann Materialinformationen, Rezyklatanteile, Recyclinginformationen und Konformitätsnachweise bereitstellen.

EmpCo 2026 · Green Claims · Nachhaltigkeitssiegel

EmpCo-Checkliste: Green Claims vor Veröffentlichung richtig prüfen

Prüfen Sie bei jedem Green Claim zuerst, ob die Aussage in dieser Form rechtlich zulässig ist. Erst danach folgen Aussagebezug, Verständlichkeit und Nachweise. Allgemeine Umweltaussagen setzen bei entsprechender Aussage eine anerkannte hervorragende Umweltleistung voraus; ein bloßer Einzelbeleg reicht nicht automatisch für eine umfassende Aussage.

Problematisch

„Unser Produkt ist nachhaltig.“

Eine pauschale Aussage wie „nachhaltig“ kann verschiedene Umwelt- und Sozialaspekte umfassen. Vermittelt sie eine allgemeine hervorragende Umweltleistung, muss diese anerkannte hervorragende Umweltleistung für die konkrete Aussage nachweisbar sein. Ein Einzelbeleg reicht nicht automatisch für eine umfassende Produktaussage.

Beispielhafte Richtung

„Die Verpackung enthält 85 % recycelten Kunststoff.“

Eine konkrete Prozentangabe darf nur verwendet werden, wenn sie tatsächlich zutrifft, aktuell ist und belastbar nachgewiesen werden kann. Das Beispiel ist keine pauschale Freigabe für eine bestimmte Formulierung.

Unzulässig bei Kompensationsbezug

„100 % klimaneutral.“

Wird eine produktbezogene Aussage über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen auf Kompensation gestützt, ist sie nach dem UWG-Anhang unzulässig. Eine Zertifizierung oder transparente Kompensationsdokumentation heilt diesen Produktclaim nicht.

Sachliche Alternative

Emissionen und Klimaschutzinvestitionen getrennt kommunizieren.

Produktbezogene Emissionsdaten nur mit tatsächlicher Datengrundlage darstellen. Informationen zu separat finanzierten Klimaschutz- oder Kompensationsprojekten davon klar trennen und keinen Eindruck erzeugen, das Produkt selbst sei dadurch klimaneutral oder emissionsärmer.

Ist die Aussage in dieser Form überhaupt zulässig?
Ist sie objektiv richtig und belastbar nachweisbar?
Ist die Aussage vollständig?
Wird der Verbraucher nicht irregeführt?
Sind die Daten aktuell?
Ist die Aussage eindeutig formuliert?
Sind die Nachweise dokumentiert?
Würde ein unabhängiger Dritter dieselbe Schlussfolgerung ziehen?

Lösungen aus dem Netzwerk

Digitale Nachweise schaffen Vertrauen.

Fördermitglieder und Förderpartner aus dem Netzwerk des BuVNK entwickeln digitale Lösungen zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen.

Nachhaltigkeits- und Umweltclaims

CLAIMTRUST®

Verifizierung von Nachhaltigkeits- und Umweltclaims mit digitalem Nachweis und transparenter Dokumentation.

Rezyklatanteile nach PPWR

TECHUM®

Digitale Dokumentation und Verifizierung von Rezyklatanteilen nach den Anforderungen der PPWR und MKO.

Kompostierbarkeit

100% COMPOSTABLE®

Nachweis und Dokumentation der Kompostierbarkeit von Produkten und Verpackungen.

Die Darstellung einzelner Lösungen ist keine Zertifizierung, Prüfung oder fachliche Empfehlung durch den BuVNK.

Fördermitgliedschaft

Unterstützen Sie unabhängige Nachhaltigkeits­kommunikation.

Als Fördermitglied unterstützen Sie die fachliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Arbeit des BuVNK. Gleichzeitig erhalten Sie – abhängig von Ihrer Förderstufe – Zugang zu Fachinformationen, Veranstaltungen, Dialogformaten und Netzwerkangeboten.

✓Regulatorische Updates, Whitepaper und praxisnahe Leitfäden
✓Zugang zu ausgewählten Veranstaltungen, Webinaren und Fachformaten
✓Teilnahme an geeigneten Dialogformaten und Arbeitsgruppen
✓Fachlicher Austausch mit Experten und dem Netzwerk des BuVNK

Fördermitgliedschaften

Der Jahresbeitrag richtet sich bei Unternehmen nach dem Jahresumsatz.

Persönlich
Persönliches FördermitgliedFür Fach- und Führungskräfte · Fachinformationen, ausgewählte Veranstaltungen und Netzwerk
249 € / Jahr
Business
Business Fördermitglied SBis einschließlich 1 Mio. € Jahresumsatz · Basiszugang zu Fachinformationen, Updates und Veranstaltungen
1.500 € / Jahr
Business Fördermitglied MÜber 1 bis einschließlich 5 Mio. € Jahresumsatz · Erweiterte Fach- und Netzwerkformate
3.000 € / Jahr
Business Fördermitglied LÜber 5 bis einschließlich 25 Mio. € Jahresumsatz · Regelmäßiger Fachdialog und Arbeitsgruppen
5.000 € / Jahr
Corporate
Corporate FördermitgliedÜber 25 bis einschließlich 100 Mio. € Jahresumsatz · Roundtables und vertiefte Fachformate
10.000 € / Jahr
Corporate Plus FördermitgliedÜber 100 bis einschließlich 500 Mio. € Jahresumsatz · Mehrere Unternehmensvertreter und erweiterte Einbindung
15.000 € / Jahr
Executive Corporate FördermitgliedÜber 500 Mio. € Jahresumsatz · Erweiterter Fach-, Dialog- und Netzwerkzugang
25.000 € / Jahr
Die Einstufung erfolgt bei Unternehmen anhand des Jahresumsatzes. Für Organisationen ohne üblichen Unternehmensumsatz klären wir die passende Einstufung individuell. Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des BuVNK; ihre Förderung begründet keine Stimm- oder Wahlrechte und keinen Anspruch auf ein bestimmtes Prüf-, Verifizierungs- oder Zertifizierungsergebnis.

Institutionelle Förderung

Förderpartnerschaften ab 50.000 € jährlich.

Für Unternehmen und Institutionen, die Forschungs-, Bildungs-, Veranstaltungs- und Kommunikationsformate des BuVNK in größerem Umfang fördern möchten.

Premium Förderpartner50.000 € / Jahr

Exklusive Dialogformate, ausgewählte Analysen und Studien, Kongresse, Roundtables sowie hervorgehobene Partnerdarstellung.

Strategischer Förderpartnerab 100.000 € / Jahr

Individuelle Fördervereinbarung für Expertenrunden, Forschungs-, Bildungs- und Veranstaltungsprojekte sowie definierte Kommunikationsformate.

Förderpartnerschaften werden schriftlich individuell vereinbart und begründen keine Mitgliedschafts-, Stimm- oder fachlichen Entscheidungsrechte.

Veranstaltungen, Publikationen und News

Informationen und Formate des Bundesverbands.

01

Veranstaltungen

Der Bundesverband veranstaltet regelmäßig:

  • Deutscher Green Claims Kongress
  • PPWR Forum Deutschland
  • EmpCo Summit
  • Nachhaltigkeitskommunikation Forum
  • Compliance Update
  • Mitgliederforum
  • Round Tables
  • Experten-Workshops
  • Webinare
  • Jahreskongress
02

Publikationen

Der Verband veröffentlicht regelmäßig:

  • Whitepaper
  • Leitfäden
  • Handlungsempfehlungen
  • Marktstudien
  • Branchenreports
  • Jahresberichte
  • Stellungnahmen
  • Musterdokumente
  • Checklisten
  • FAQ
03

News

Im Newsbereich informiert der Bundesverband regelmäßig über:

  • neue EU-Gesetze
  • Gerichtsentscheidungen
  • Marktentwicklungen
  • Behördeninformationen
  • Forschung
  • neue Leitfäden
  • Veranstaltungen
  • Veröffentlichungen

Der Vorstand

Gemeinsam für glaubwürdige Nachhaltigkeits­kommunikation.

Der Bundesverband wird von einem unabhängigen Vorstand geführt, der sich aus erfahrenen Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Wissenschaft und Kommunikation zusammensetzt.

Ikaba Okute, Vizepräsident und Schatzmeister des BuVNK
Vizepräsident & Schatzmeister

Ikaba Okute

Vizepräsident und Schatzmeister des Bundesverbandes für Verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation.

Beide Vorstandsämter werden derzeit in Personalunion wahrgenommen.

Wissenschaftlicher und Fachlicher Beirat

Der Beirat befindet sich derzeit im Aufbau.

Namen und Funktionen werden nach erfolgter Berufung der Beiratsmitglieder ergänzt. Vorgesehen sind Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Industrie, Wirtschaft, Zertifizierung, Recht und Nachhaltigkeit.

  • wissenschaftliche Beratung
  • Begleitung regulatorischer Entwicklungen
  • Qualitätssicherung
  • Entwicklung von Leitfäden
  • Stellungnahmen
  • Mitwirkung an Fachveranstaltungen

EmpCo-Checkliste 2026 · Häufig gestellte Fragen

EmpCo-Checkliste 2026: Die wichtigsten Fragen zur praktischen Umsetzung

Die europäische Nachhaltigkeitsregulierung wirft bei vielen Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Der Bundesverband beantwortet die häufigsten Fragen verständlich und praxisnah.

Muss jedes Unternehmen die neuen EU-Vorgaben beachten?
Die EmpCo-Regeln betreffen geschäftliche Praktiken gegenüber Verbrauchern. Entscheidend ist nicht allein die Unternehmensgröße, sondern ob ein Unternehmen im B2C-Bereich mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt und ob die konkrete Aussage in den Anwendungsbereich fällt.
Welche Aussagen gehören in die EmpCo-Checkliste?
Prüfen Sie alle Aussagen, die einen Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteil vermitteln können. Dazu gehören Texte wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“, aber auch Symbole, Logos, Farben, Nachhaltigkeitssiegel sowie Aussagen zu Verpackung, Recycling, Materialeinsatz oder Emissionen.
Darf ich weiterhin den Begriff „nachhaltig“ verwenden?
„Nachhaltig“ ist ein sehr weit gefasster Begriff und kann Umwelt-, soziale oder weitere Nachhaltigkeitsaspekte ansprechen. Vermittelt die Aussage eine allgemeine hervorragende Umweltleistung, greifen die strengeren Regeln für allgemeine Umweltaussagen: Eine anerkannte hervorragende Umweltleistung muss für die konkrete Aussage nachweisbar sein. Ein Nachweis zu nur einem Einzelaspekt rechtfertigt nicht automatisch eine umfassende Aussage über das gesamte Produkt oder Unternehmen.
Wann brauche ich Zertifikate oder andere Nachweise?
Nicht jeder einzelne Umweltclaim benötigt ein Zertifikat. Für Nachhaltigkeitssiegel gelten jedoch besondere Vorgaben: Sie dürfen grundsätzlich nur auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle festgelegt sein. Unabhängig davon muss die konkrete Aussage rechtlich zulässig und sachlich belastbar sein.
Betrifft die EmpCo-Richtlinie nur große Unternehmen?
Die EmpCo-Regeln betreffen geschäftliche Praktiken gegenüber Verbrauchern. Entscheidend ist nicht allein die Unternehmensgröße, sondern ob ein Unternehmen im B2C-Bereich mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen wirbt und ob die konkrete Aussage in den Anwendungsbereich fällt.
Was ist der Unterschied zwischen EmpCo und der Green Claims Directive?
EmpCo ist beschlossen und in Deutschland in das UWG umgesetzt. Die Green Claims Directive ist dagegen weiterhin ein EU-Gesetzgebungsvorschlag. Nach dem von der EU-Kommission am 8. Oktober 2026 ausgewiesenen Stand ist das Verfahren noch anhängig; vorgesehene Anforderungen an Begründung, Nachweisführung und Verifizierung können sich daher noch ändern.
Welche Rolle spielt die PPWR?
Die PPWR betrifft in erster Linie Verpackungen und regelt unter anderem Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Wiederverwendung, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und Dokumentation. Für die Nachhaltigkeitskommunikation ist sie besonders relevant, wenn Unternehmen mit Aussagen über Verpackungen, Recycling oder Materialeinsatz werben.
Wie nutze ich die EmpCo-Checkliste im Unternehmen?
Gehen Sie die Checkliste Claim für Claim durch: Aussage erfassen, Aussagebezug bestimmen, Nachweise prüfen, Nachhaltigkeitssiegel und Klimaclaims gesondert kontrollieren und anschließend eine dokumentierte interne Freigabe durchführen. Die Prüfung sollte vor jeder Veröffentlichung und bei wesentlichen Änderungen erneut erfolgen.

EmpCo 2026 · Deutschland · UWG

EmpCo-Checkliste für Deutschland: Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in Deutschland ändern sich die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Wettbewerbsrecht. Ab dem 27. September 2026 sollten Unternehmen ihre Verbraucherkommunikation besonders sorgfältig auf Transparenz, Nachweisbarkeit und rechtliche Zulässigkeit prüfen.

Die EmpCo-Checkliste unterstützt Marketing-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Verantwortliche dabei, Green Claims, Nachhaltigkeitssiegel, klimabezogene Aussagen und weitere Umweltwerbung systematisch vor der Veröffentlichung zu kontrollieren.

Hintergrundinformationen zur Richtlinie finden Sie auf unserer EmpCo-Richtlinie-2026-Seite. Weitere Informationen zu Umweltaussagen finden Sie unter Green Claims.

Kontakt

Gemeinsam Nachhaltigkeits­kommunikation gestalten.

Sie möchten Fördermitglied oder Förderpartner werden? Wir klären gemeinsam die passende Förderform.

BundesverbandBundesverband für Verifizierte Nachhaltigkeitskommunikation e.V. i.G.
AdresseFriedrichstraße 95
10117 Berlin
Deutschland
Internetwww.buvnk.de

Kontakt

Bundesverband für Verifizierte Nachhaltigkeits­kommunikation e.V. i.G.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet und per Hostinger SMTP an den Bundesverband übermittelt.