Ist ein konkreter Zahlenwert automatisch erlaubt?
Nein. Ein Prozentwert kann trotz rechnerischer Richtigkeit irreführend sein, wenn Bezugsgröße, Zeitraum, Vergleich oder wesentliche Ausnahmen verschwiegen werden.
Kann ich „klimaneutral“ durch Kompensationszertifikate belegen?
Bei Aussagen über ein Produkt, dessen behauptete neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkung auf Kompensation beruht, greift das spezifische EmpCo-Verbot. Mehr Zertifikate heilen diese Art von Produktaussage nicht.
Brauche ich für jede Umweltaussage ein neues externes Siegel?
Nein. EmpCo enthält keine pauschale Pflicht zu einem externen Zertifikat für jede einzelne Umweltbehauptung. Für Nachhaltigkeitssiegel gelten jedoch besondere Vorgaben; branchenspezifische Pflichten sind gesondert zu prüfen.
Reicht ein Sternchen mit der Einschränkung?
Nicht unbedingt. Die Gesamtwerbung darf nicht irreführen. Wesentliche Angaben müssen für die angesprochenen Verbraucher klar und verständlich sein; versteckte Einschränkungen können problematisch bleiben.
Welche Unterlagen sollten wir aufbewahren?
Wortlaut und Gestaltung, Produkt- oder Unternehmensbezug, Datenquellen, Methode, Berechnung, Prüfstand, Verantwortliche sowie Termin zur Aktualisierung.
Gilt das auch für Bilder von Blättern und grüne Symbole?
Ja, Umweltangaben können auch grafisch oder symbolisch vermittelt werden. Entscheidend ist, welche Umwelteigenschaft die gesamte Werbung nahelegt.