BUVNK · GREEN CLAIMS · EU-REGELN IM VERGLEICH

Green Claims vs. EmpCo 2026: Was gilt bereits – und was ist noch geplant?

EmpCo und die Green Claims Directive werden häufig verwechselt. Diese Gegenüberstellung trennt geltende Regeln von einem noch nicht verabschiedeten Richtlinienvorschlag – und zeigt, worauf Unternehmen bei Umweltaussagen achten sollten.

Rechtsstand: 14.10.2026EmpCo seit 27.09.2026 anwendbarGreen Claims: Vorschlag
Wichtig zum Rechtsstand: Die Richtlinie (EU) 2024/825 („EmpCo“) ist verabschiedet; ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen werden seit dem 27. September 2026 angewendet. Die separate „Green Claims Directive“ (COM(2023) 166, 2023/0085(COD)) ist noch nicht als Richtlinie verabschiedet. Anforderungen aus diesem Vorschlag sind daher nicht als bereits geltende Pflichten darzustellen.
01 / Vergleich

EmpCo und Green Claims im direkten Vergleich

Beide Initiativen sollen irreführende Umweltwerbung eindämmen – sie unterscheiden sich jedoch in Rechtsstatus, Regelungsansatz und möglichen zusätzlichen Verfahren.

Rechtsstatus
EmpCoEU-Richtlinie (EU) 2024/825, verabschiedet und anzuwenden
Green Claims DirectiveRichtlinienvorschlag COM(2023) 166; Gesetzgebungsverfahren weiterhin anhängig
Zeitpunkt
EmpCoNationales Umsetzungsrecht seit 27.09.2026 anzuwenden
Green Claims DirectiveKein verbindlicher Anwendungsbeginn aus diesem Vorschlag
Schwerpunkt
EmpCoÄnderungen des EU-Verbraucherschutzrechts; Verbote bestimmter irreführender Geschäftspraktiken und Informationsregeln
Green Claims DirectiveVorgeschlagene Anforderungen an Begründung und Kommunikation ausdrücklicher Umweltaussagen
Nachweise
EmpCoAussagen dürfen nicht irreführend sein; für allgemeine Umweltaussagen gelten spezifische Verbote und Voraussetzungen
Green Claims DirectiveIm Vorschlag: detaillierte Substantiierung, Kommunikationsvorgaben und vorgeschaltete Überprüfung
Nachhaltigkeitssiegel
EmpCoRegeln zu unzuverlässigen Siegeln, insbesondere Anforderungen an Zertifizierungssysteme oder staatliche Festsetzung
Green Claims DirectiveZusätzliche vorgeschlagene Anforderungen an Umweltkennzeichnungssysteme
Externe Überprüfung
EmpCoNicht jede individuelle Umweltaussage benötigt pauschal ein neues Zertifikat nach EmpCo
Green Claims DirectiveIm Vorschlag sind zusätzliche Prüfverfahren vorgesehen; sie gelten derzeit nicht als allgemeine gesetzliche Pflicht
02 / Praxis

Vier praktische Schritte für Unternehmen

1

Werbeaussagen erfassen

Website, Verpackung, Anzeigen, Produktdaten und Siegel in einer Claim-Liste sammeln.

2

EmpCo-Regeln prüfen

Allgemeine grüne Versprechen, Klimaneutralitätswerbung auf Basis von Kompensation und Siegel kritisch prüfen.

3

Nachweise zuordnen

Umfang, Bezugsgröße, Zeitraum, Methode und Daten jeder Umweltbehauptung dokumentieren.

4

Vorschlag beobachten

Entwicklung der Green Claims Directive verfolgen, aber geplante Prüfungspflichten nicht als geltend behaupten.

03 / Beispiele

Vier typische Aussagen – wie man sie bewertet

„100 % klimaneutral durch CO₂-Kompensation“

Besonders riskant: EmpCo verbietet bestimmte Aussagen, wonach ein Produkt wegen der Kompensation von Treibhausgasemissionen klimaneutral, vermindert oder positiv für das Klima sei.

Prüfen, ob überhaupt eine produktspezifische Klimaneutralitätsbehauptung erfolgt; gegebenenfalls Werbung ändern.

„Umweltfreundlich“ ohne Einschränkung

Ein allgemeiner Umweltclaim ist problematisch, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, auf die die Aussage Bezug nimmt.

Aussage konkretisieren und den behaupteten Vorteil nachweisbar und verständlich darstellen.

„Verpackung besteht zu 80 % aus Recyclingmaterial“

Eine spezifische Angabe kann nachvollziehbarer sein, wenn Bezugsobjekt, Berechnung und Datenqualität klar sind.

Festlegen, ob sich die Zahl auf gesamte Verpackung oder einzelne Komponenten bezieht, und Nachweise dokumentieren.

„Zertifiziert nachhaltig“ mit eigenem Siegel

Ein bloß selbst vergebenes Vertrauenssymbol kann unter den EmpCo-Siegelregeln unzulässig sein.

Herkunft, Überprüfung, Zertifizierungssystem und genaue Bedeutung des Siegels transparent prüfen.

04 / Rechtsstand

Was Unternehmen 2026 konkret beachten sollten

EmpCo ändert insbesondere die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) sowie Verbraucherrechte (2011/83/EU). Entscheidend sind die jeweils anwendbaren nationalen Umsetzungsregeln und deren Geltungsbereich. Der Green-Claims-Vorschlag ist dafür keine zusätzliche, bereits anwendbare Zertifizierungspflicht.

Für Aussagen gegenüber anderen Unternehmen, für regulierte Branchen und für Spezialbereiche können weitere Gesetze relevant sein. Eine pauschale rechtliche Freigabe kann diese Orientierungshilfe nicht ersetzen.

05 / FAQ

Häufige Fragen: EmpCo und Green Claims

Ist EmpCo dasselbe wie die Green Claims Directive?

Nein. EmpCo ist die verabschiedete Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung von Verbraucherinnen und Verbrauchern für den ökologischen Wandel. Die Green Claims Directive ist ein eigenständiger Gesetzgebungsvorschlag (COM(2023) 166).

Muss jede Umweltaussage 2026 extern zertifiziert werden?

Nein, aus EmpCo folgt keine pauschale externe Zertifizierung aller Claims. Bestimmte Nachhaltigkeitssiegel unterliegen besonderen Vorgaben. Der Green-Claims-Vorschlag sieht weitergehende Prüfmechanismen vor, ist aber nicht geltendes Recht.

Darf ein Unternehmen 2026 noch „umweltfreundlich“ schreiben?

Allgemeine Umweltaussagen ohne die jeweils vorausgesetzte anerkannte hervorragende Umweltleistung sind nach den neuen Regeln besonders problematisch. Maßgeblich sind Kontext, genaue Aussage und das anwendbare nationale Recht.

Wie hängen Green Claims, EmpCo und Greenwashing zusammen?

Greenwashing beschreibt irreführende Umweltkommunikation. EmpCo ergänzt geltende Verbote und Informationsregeln; der Green-Claims-Vorschlag zielt auf zusätzliche Vorgaben für die Substantiierung und Kommunikation ausdrücklicher Umweltclaims.

Gibt es schon eine Green-Claims-Prüfstelle mit Pflichtzertifikat?

Eine allgemeine gesetzliche Zertifizierungspflicht aus der vorgeschlagenen Green Claims Directive besteht derzeit nicht. Freiwillige externe Prüfungen oder sektorspezifische Anforderungen sind gesondert zu beurteilen.

Was sollte der erste Umsetzungsschritt sein?

Alle verbrauchergerichteten Umweltclaims und Siegel inventarisieren, riskante Formulierungen priorisieren, passende Evidenz hinterlegen und Marketing-Freigaben dokumentieren.

06 / EU

Offizielle EU-Quellen

  1. Directive (EU) 2024/825 (EmpCo)EmpCo: verbindlicher EU-Richtlinientext einschließlich der Anwendungsdaten.
  2. European Commission – Green Claims proposalEuropäische Kommission: Stand und Zielsetzung des anhängigen Green-Claims-Vorschlags.
  3. European Parliament – procedure 2023/0085(COD)Europäisches Parlament: laufendes Gesetzgebungsverfahren 2023/0085(COD).
  4. European Commission – sustainable consumption and EmpCoEuropäische Kommission: Anwendungshinweise zu EmpCo, einschließlich FAQ vom September 2026.

Informationsstand: 14.10.2026 · Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

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