Werbeaussagen erfassen
Website, Verpackung, Anzeigen, Produktdaten und Siegel in einer Claim-Liste sammeln.
EmpCo und die Green Claims Directive werden häufig verwechselt. Diese Gegenüberstellung trennt geltende Regeln von einem noch nicht verabschiedeten Richtlinienvorschlag – und zeigt, worauf Unternehmen bei Umweltaussagen achten sollten.
Beide Initiativen sollen irreführende Umweltwerbung eindämmen – sie unterscheiden sich jedoch in Rechtsstatus, Regelungsansatz und möglichen zusätzlichen Verfahren.
Website, Verpackung, Anzeigen, Produktdaten und Siegel in einer Claim-Liste sammeln.
Allgemeine grüne Versprechen, Klimaneutralitätswerbung auf Basis von Kompensation und Siegel kritisch prüfen.
Umfang, Bezugsgröße, Zeitraum, Methode und Daten jeder Umweltbehauptung dokumentieren.
Entwicklung der Green Claims Directive verfolgen, aber geplante Prüfungspflichten nicht als geltend behaupten.
Besonders riskant: EmpCo verbietet bestimmte Aussagen, wonach ein Produkt wegen der Kompensation von Treibhausgasemissionen klimaneutral, vermindert oder positiv für das Klima sei.
Prüfen, ob überhaupt eine produktspezifische Klimaneutralitätsbehauptung erfolgt; gegebenenfalls Werbung ändern.
Ein allgemeiner Umweltclaim ist problematisch, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt, auf die die Aussage Bezug nimmt.
Aussage konkretisieren und den behaupteten Vorteil nachweisbar und verständlich darstellen.
Eine spezifische Angabe kann nachvollziehbarer sein, wenn Bezugsobjekt, Berechnung und Datenqualität klar sind.
Festlegen, ob sich die Zahl auf gesamte Verpackung oder einzelne Komponenten bezieht, und Nachweise dokumentieren.
Ein bloß selbst vergebenes Vertrauenssymbol kann unter den EmpCo-Siegelregeln unzulässig sein.
Herkunft, Überprüfung, Zertifizierungssystem und genaue Bedeutung des Siegels transparent prüfen.
EmpCo ändert insbesondere die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) sowie Verbraucherrechte (2011/83/EU). Entscheidend sind die jeweils anwendbaren nationalen Umsetzungsregeln und deren Geltungsbereich. Der Green-Claims-Vorschlag ist dafür keine zusätzliche, bereits anwendbare Zertifizierungspflicht.
Für Aussagen gegenüber anderen Unternehmen, für regulierte Branchen und für Spezialbereiche können weitere Gesetze relevant sein. Eine pauschale rechtliche Freigabe kann diese Orientierungshilfe nicht ersetzen.
Nein. EmpCo ist die verabschiedete Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung von Verbraucherinnen und Verbrauchern für den ökologischen Wandel. Die Green Claims Directive ist ein eigenständiger Gesetzgebungsvorschlag (COM(2023) 166).
Nein, aus EmpCo folgt keine pauschale externe Zertifizierung aller Claims. Bestimmte Nachhaltigkeitssiegel unterliegen besonderen Vorgaben. Der Green-Claims-Vorschlag sieht weitergehende Prüfmechanismen vor, ist aber nicht geltendes Recht.
Allgemeine Umweltaussagen ohne die jeweils vorausgesetzte anerkannte hervorragende Umweltleistung sind nach den neuen Regeln besonders problematisch. Maßgeblich sind Kontext, genaue Aussage und das anwendbare nationale Recht.
Greenwashing beschreibt irreführende Umweltkommunikation. EmpCo ergänzt geltende Verbote und Informationsregeln; der Green-Claims-Vorschlag zielt auf zusätzliche Vorgaben für die Substantiierung und Kommunikation ausdrücklicher Umweltclaims.
Eine allgemeine gesetzliche Zertifizierungspflicht aus der vorgeschlagenen Green Claims Directive besteht derzeit nicht. Freiwillige externe Prüfungen oder sektorspezifische Anforderungen sind gesondert zu beurteilen.
Alle verbrauchergerichteten Umweltclaims und Siegel inventarisieren, riskante Formulierungen priorisieren, passende Evidenz hinterlegen und Marketing-Freigaben dokumentieren.
Informationsstand: 14.10.2026 · Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Prüfen Sie bestehende Umweltaussagen mit unserer Checkliste und lesen Sie, welche Belege zu welchen Behauptungen passen.