BuVNK · EU-Verpackungsverordnung · Stand 13. Oktober 2026

PPWR-Compliance: Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung

Welche Nachweise benötigen Unternehmen für ihre Verpackungen? Hier erklären wir die technischen Unterlagen, das Konformitätsbewertungsverfahren, die EU-Konformitätserklärung und die Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette.

Artikel 15–19Anhänge VII & VIIIKonformitätsbewertung5 bzw. 10 Jahre
Bereits 2026 relevant: Die PPWR (EU) 2025/40 gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Nach Artikeln 15 und 38–39 müssen Erzeuger vor dem Inverkehrbringen die jeweils geltenden Verpackungsanforderungen bewerten und die erforderlichen Nachweise erstellen. Einzelne materielle Gestaltungs- und Kennzeichnungsvorgaben greifen erst später. Zukünftige Pflichten dürfen nicht pauschal als bereits geltend dargestellt werden.
01 / Rollen

Wer ist nach PPWR wofür verantwortlich?

Die PPWR unterscheidet den Erzeuger („manufacturer“) für die Verpackungskonformität und den Hersteller („producer“) für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Ein Unternehmen kann mehrere Rollen zugleich innehaben.

Artikel 15

Erzeuger der Verpackung

Vor dem Inverkehrbringen: Konformität bewerten, technische Unterlagen erstellen und bei nachgewiesener Erfüllung eine EU-Konformitätserklärung je Verpackungsart ausstellen.

Artikel 16

Lieferant von Verpackungen oder Material

Dem Erzeuger die erforderlichen Material-, Prüf- und technischen Informationen bereitstellen, damit dieser die Konformität belegen kann.

Artikel 18

Importeur

Prüfen, ob Konformitätsbewertung und technische Dokumentation vorliegen, die Erklärung bereithalten und Unterlagen auf Behördenanfrage zugänglich machen.

Artikel 19 / EPR

Vertreiber und Herstellerrolle

Vertreiber haben Sorgfalts- und Prüfpflichten. Registrierung, Finanzierung und Mengenmeldungen betreffen die gesonderte EPR-Herstellerrolle und nationales Recht.

02 / Technische Dokumentation

Was gehört in die technische Dokumentation?

Anhang VII regelt die interne Fertigungskontrolle (Modul A). Welche Nachweise konkret erforderlich sind, hängt von der Verpackungsart und den bereits anwendbaren PPWR-Anforderungen ab.

01

Verpackungskennung und Verwendungszweck

Eindeutige Zuordnung der Verpackungsart, Beschreibung und vorgesehene Verwendung.

02

Konstruktion und Materialdaten

Soweit einschlägig: Entwürfe, Zeichnungen, Werkstoffe, Beschichtungen, Komponenten und technische Spezifikationen.

03

Anwendbare Rechtsanforderungen

Festhalten, welche Pflichten aus Artikeln 5–12 gelten, ab wann sie gelten und welche Ausnahmen relevant sind.

04

Prüfungen, Berechnungen und Risiken

Prüfberichte, Methoden, verwendete Normen und eine angemessene Bewertung möglicher Nichtkonformität.

05

Lieferantennachweise

Materialdeklarationen, Spezifikationen und erforderliche Prüfunterlagen mit klarer Herkunft.

06

Serienfertigung und Änderungen

Verfahren für gleichbleibende Konformität bei Serienfertigung; erneute Bewertung bei relevanten Änderungen.

03 / Konformität

Konformitätserklärung, Fristen und Behördenanfragen

Die EU-Konformitätserklärung richtet sich nach Artikel 39 und dem Muster in Anhang VIII. Die technische Dokumentation liefert dafür die Grundlage.

Anhang VIII

EU-Konformitätserklärung

Verpackungskennung, verantwortlichen Erzeuger und die Erfüllung einschlägiger EU-Vorschriften dokumentieren; Formvorgaben einschließlich Unterschrift beachten.

5 Jahre

Einwegverpackungen

Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung fünf Jahre ab Inverkehrbringen aufbewahren.

10 Jahre

Wiederverwendbare Verpackungen

Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung zehn Jahre ab Inverkehrbringen aufbewahren.

10 Tage

Anfrage der zuständigen Behörde

Erzeuger und Importeure müssen erforderliche Unterlagen auf begründetes Verlangen grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen bereitstellen; Sprach- und Formvorgaben beachten.

04 / Umsetzung

Sieben praktische Schritte für Unternehmen

Eine Orientierung für Verpackungsentwicklung, Einkauf und Compliance – keine vollständige rechtliche Einzelfallbewertung.

01
Verantwortlichkeiten klären

Für jede Lieferkette Erzeuger-, Lieferanten-, Importeur-, Vertreiber- und EPR-Herstellerrolle bestimmen.

02
Verpackungsarten inventarisieren

Verpackungskennungen, Verwendungen, Materialien und Komponenten nachvollziehbar erfassen.

03
Pflichtenmatrix erstellen

Artikel 5–12, Anwendungsdaten, Ausnahmen und EU-Folgerechtsakte der jeweiligen Verpackung zuordnen.

04
Lieferantendaten anfordern

Aktuelle Materialspezifikationen, Deklarationen, Prüfberichte und Ansprechpartner sammeln.

05
Technische Akten zusammenstellen

Bewertungen, Nachweise und anwendbare technische Spezifikationen je Verpackungsart dokumentieren.

06
Erklärungen versionieren

Erforderliche Konformitätserklärung nach Anhang VIII erstellen, Freigaben und Änderungen nachvollziehbar dokumentieren.

07
Behördenanfragen vorbereiten

Fristen, Aufbewahrungsorte und geschützte Zugriffe für eine zügige Bereitstellung einrichten.

06 / Rechtsquellen

Amtliche Rechtsquellen

Für verbindliche Anforderungen gilt der Gesetzestext. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister informiert über Rollen und Registrierung, ist aber für die fachliche Prüfung von Konformitätserklärungen nicht zuständig.

07 / FAQ

Häufige Fragen zur PPWR-Dokumentation

Braucht jede Verpackung zwingend ein externes Zertifikat?

Nicht grundsätzlich. Anhang VII regelt die interne Fertigungskontrolle (Modul A). Der Erzeuger verantwortet die Konformität; je nach Verpackung können externe Prüfungen oder qualifizierte Nachweise sinnvoll oder erforderlich sein.

Sind technische Dokumentation und Konformitätserklärung dasselbe?

Nein. Die technische Dokumentation nach Anhang VII enthält die Bewertungsgrundlagen. Die EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 und Anhang VIII ist die formale Erklärung des Erzeugers.

Müssen schon 2026 sämtliche künftigen Anforderungen nachgewiesen werden?

Nein. Entscheidend ist, welche Vorschriften zum maßgeblichen Zeitpunkt gelten. Spätere Kriterien und EU-Folgerechtsakte müssen separat beobachtet werden.

Ersetzt eine LUCID-Registrierung die Konformitätsunterlagen?

Nein. EPR-Registrierung und Konformitätsbewertung sind unterschiedliche Aufgaben. Je nach Rolle kann beides relevant sein.

BuVNK · Fachlicher Austausch

Fragen zu PPWR-Nachweisen und technischer Dokumentation?

Wir erläutern regulatorische Anforderungen und fördern den fachlichen Austausch. Konkrete Rechtsprüfungen und technische Konformitätsbewertungen gehören in qualifizierte Hände.