EmpCo 2026: Pflichten und Fristen für Unternehmen
Welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen dürfen Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verwenden? Hier finden Sie die Stichtage, die wichtigsten Verbote und eine praktische Umsetzungsreihenfolge – mit Primärquellen.
Welche Fristen sind für Unternehmen wichtig?
Drei Stichtage müssen auseinandergehalten werden. Der Anwendungstermin bedeutet nicht, dass sämtliche Waren automatisch vom Markt genommen werden müssen.
Die EU erlässt die Richtlinie (EU) 2024/825. Sie ergänzt insbesondere den Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken.
Bis zu diesem Datum sollten die Mitgliedstaaten die erforderlichen Umsetzungsvorschriften erlassen und veröffentlichen.
Die Umsetzungsmaßnahmen sind ab diesem Datum anzuwenden. Unternehmen müssen ihre B2C-Kommunikation an den geltenden nationalen Regeln messen.
Wen betreffen die EmpCo-Anforderungen?
Entscheidend ist die geschäftliche Praxis gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern – nicht allein die Unternehmensgröße.
Hersteller und Marken
Produktbeschreibungen, Verpackungen, Markenbotschaften und Umweltversprechen gegenüber Endkunden.
Handel und Online-Shops
Produktseiten, Vergleichsaussagen, Labels, Banner, Werbeaktionen und Informationen vor dem Kauf.
Dienstleister und Agenturen
Werbung zu Leistungen und Unternehmen sowie Gestaltung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsaussagen.
Welche Aussagen müssen überprüft werden?
EmpCo verbietet nicht jede Umweltaussage. Es verschärft jedoch die Bedingungen und ergänzt die Liste der stets unzulässigen Praktiken.
Allgemeine Umweltaussagen
Pauschale Angaben wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ sind problematisch, wenn die relevante anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht belegt ist. Eine klare, hervorgehobene Konkretisierung im selben Medium kann die Einordnung als „allgemein“ verändern – die Aussage muss weiterhin wahr und nicht irreführend sein.
Klimaaussagen durch Kompensation
Ein Produkt darf nicht auf Grundlage des Ausgleichs von Treibhausgasemissionen als klimaneutral, emissionsreduziert oder klimapositiv beworben werden. Reine Angaben über zusätzliche Klimaschutzbeiträge sind davon zu unterscheiden.
Nachhaltigkeitssiegel
Freiwillige Nachhaltigkeitssiegel müssen grundsätzlich auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle festgelegt sein. Nicht jedes Logo ist automatisch ein zulässiges Nachhaltigkeitssiegel.
Aussage über das gesamte Unternehmen
Umweltvorteile eines einzelnen Produktbestandteils oder einer einzelnen Tätigkeit dürfen nicht so dargestellt werden, als gälten sie für das gesamte Produkt oder Unternehmen.
Zukunftsversprechen
Umweltaussagen über künftige Leistungen benötigen klare, objektive, öffentlich verfügbare und überprüfbare Verpflichtungen mit realistischem Plan, messbaren zeitgebundenen Zielen und den vorgeschriebenen unabhängigen Prüfungen.
Gesetzliche Mindeststandards
Was unionsrechtlich für alle Produkte einer Kategorie verpflichtend ist, darf nicht als besondere Leistung des eigenen Angebots herausgestellt werden.
Was gilt bei bereits produzierten Waren und Verpackungen?
Die zuständigen europäischen Verbraucherschutzbehörden haben im Juni 2026 gemeinsame Grundsätze für sogenannte „Altbestände“ veröffentlicht. Sie betreffen unter anderem Produkte oder Verpackungen mit Umweltclaims, die vor dem 27. September 2026 produziert, bestellt oder ausgeliefert wurden.
Offizielle Quelle: Gemeinsames Verständnis der EU-Verbraucherschutzbehörden ↗
EmpCo-Umsetzung: sieben praktische Schritte
Website, Shop, Verpackungen, Anzeigen, Social Media und Vertriebsmaterial auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen durchsehen.
Allgemeine oder konkrete Umweltaussage? Produktclaim, Unternehmensclaim, Siegel, Zukunftsaussage oder Kompensationsbezug?
EU-Regeln und die aktuelle deutsche UWG-Fassung auf den konkreten Fall anwenden; andere einschlägige Regelwerke gesondert berücksichtigen.
Prüfen, ob Daten und Nachweise aktuell, belastbar und genau auf das beworbene Produktmerkmal bezogen sind.
Unzulässige Behauptungen entfernen, zulässige Angaben präzisieren und notwendige Erläuterungen sichtbar machen.
Bestandsmengen, Änderungsaufträge, machbare Korrekturmaßnahmen und Entscheidungswege dokumentieren.
Marketing, Nachhaltigkeit, Vertrieb und Recht regelmäßig abstimmen und Aussagen vor Veröffentlichung freigeben.
Häufige Fragen zu EmpCo 2026
Gilt EmpCo seit dem 27. September 2026?
Ja. Seit diesem Tag werden die nationalen Umsetzungsmaßnahmen angewendet. Für Deutschland ist die geltende Fassung des UWG maßgeblich.
Sind alle Nachhaltigkeitsversprechen automatisch verboten?
Nein. Entscheidend sind Art, Inhalt, Reichweite und Belege der Aussage. Bestimmte Praktiken sind unabhängig von einer Einzelfallabwägung ausdrücklich verboten.
Braucht jede Werbeaussage eine externe Zertifizierung?
Nein. Für Nachhaltigkeitssiegel bestehen spezifische Anforderungen. Nicht jede konkrete Umweltaussage muss deshalb zwingend durch ein externes Zertifikat gedeckt sein; sie muss aber nach geltendem Recht zulässig und belegbar sein.
Darf vor September 2026 produzierte Ware weiterverkauft werden?
Es gibt keine pauschale automatische Ausnahme. Die Behörden haben Grundsätze für eine verhältnismäßige Behandlung echter Altbestandsfälle vereinbart. Unternehmen müssen zeitnah angemessene Korrekturmaßnahmen vornehmen.
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