Claim aufnehmen
Wortlaut, Produktbezug, Kanal, Bildsprache und geplantes Veröffentlichungsdatum zentral erfassen.
Ergebnis: erfasster Claim und VersionBuVNK › Green Claims › Prüfung & Compliance
Wie Unternehmen Umweltaussagen vor der Veröffentlichung systematisch prüfen, Nachweise dokumentieren und klare Verantwortlichkeiten festlegen – mit einem achtstufigen Freigabeprozess.
Eine Aussage kann sachlich belegt sein und dennoch durch Bildsprache, fehlende Einschränkungen oder einen ungeeigneten Vergleich irreführend wirken. Deshalb sollte die Prüfung die gesamte Kommunikation umfassen – vom Entwurf über die Datengrundlage bis zur späteren Aktualisierung. Die nachfolgenden Schritte sind ein organisatorischer Praxisvorschlag, kein gesetzlich vorgeschriebenes Einheitsverfahren.
Ein kompakter Workflow für Marketing, Nachhaltigkeit, Produktmanagement und Rechtsprüfung. Je nach Unternehmensgröße lassen sich Rollen zusammenlegen; kritische Entscheidungen sollten nachvollziehbar bleiben.
Wortlaut, Produktbezug, Kanal, Bildsprache und geplantes Veröffentlichungsdatum zentral erfassen.
Ergebnis: erfasster Claim und VersionGilt die Aussage für das ganze Produkt, eine Verpackungskomponente, einen Standort oder eine konkrete Tätigkeit?
Ergebnis: dokumentierter GeltungsbereichEmpCo, nationale Verbraucherschutzregeln und mögliche produktbezogene Vorgaben prüfen. Vorschläge nicht als geltendes Recht behandeln.
Ergebnis: Prüfliste anwendbarer RegelnMessdaten, Lieferantendokumente, Berechnungen und Methodik sammeln; Qualität, Aktualität und Aussagekraft kritisch prüfen.
Ergebnis: nachvollziehbare NachweisakteBezugsjahr, Systemgrenzen, Vergleichsmaßstab, Ausnahmen, Unsicherheiten und Plausibilität der Zahlen verifizieren.
Ergebnis: fachlicher PrüfvermerkHeadline, Gestaltung, Bilder, Label, Fußnoten und Zielgruppe zusammen bewerten. Besonders sensible Claims gesondert behandeln.
Ergebnis: freigabefähige oder überarbeitete FassungFachliche und rechtliche Verantwortliche benennen; Freigabe, Auflagen oder Ablehnung samt Datum festhalten.
Ergebnis: nachvollziehbare EntscheidungGültigkeitsdatum, Datenänderungen, Lieferantenwechsel und neue Rechtslage beobachten; Werbung bei Bedarf korrigieren.
Ergebnis: Wiedervorlage und VersionshistorieEin einfaches, zentral gepflegtes Register hilft, Aussagen, Belege und Freigaben wiederzufinden. Nicht jede Firma benötigt dafür besondere Software.
| Feld | Dokumentation |
|---|---|
| Claim-ID & Fassung | Eindeutige Kennung, genauer Wortlaut, Sprache und Stand der Darstellung |
| Anwendungsbereich | Produkt, Verpackungsbestandteil, Standort, Markt und Werbekanal |
| Evidenz & Methodik | Messdaten, Lieferantennachweise, Berechnung, Vergleichszeitraum, Grenzen |
| Prüfung & Entscheidung | Fachliche Prüfung, rechtliche Einschätzung, Freigabeverantwortliche, Datum |
| Überwachung | Ablauf-/Prüftermin, Trigger für Neubewertung, Korrektur- und Versionshistorie |
Beispielhafte Rollenverteilung; eine gesetzliche Pflicht zu exakt dieser Organisationsstruktur besteht nicht.
Erstellt Aussage und Gestaltung; dokumentiert Werbekanal und Zielgruppe.
Bestätigt Geltungsbereich, Methodik und belastbare Mess- oder Produktdaten.
Bewertet anwendbare Regeln, Irreführungsrisiken und kritische Werbeaussagen.
Entscheidet nachvollziehbar über Veröffentlichung, Auflagen oder Rücknahme.
Bei diesen Themen ist eine sorgfältige Einzelprüfung besonders wichtig. Die Aufzählung ersetzt keine rechtliche Bewertung.
Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ ohne hinreichende Spezifizierung können unter das EmpCo-Verbot für bestimmte allgemeine Umweltbehauptungen fallen.
Bestimmte Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen eines Produkts, die auf Kompensation beruhen, sind ausdrücklich untersagt.
Prüfen, ob das Zeichen auf einem qualifizierten Zertifizierungssystem beruht oder von einer staatlichen Stelle festgelegt wurde.
Nicht den Eindruck erzeugen, das gesamte Produkt oder Unternehmen sei verbessert, wenn die Daten nur einen Teil erfassen.
Ziele brauchen klare, überprüfbare Verpflichtungen, einen realistischen Umsetzungsplan und eine angemessene unabhängige Kontrolle.
Vergleichsobjekt, Basisjahr, Systemgrenzen, Datenqualität und wesentliche Einschränkungen eindeutig darstellen.
Eine transparente Entscheidung verhindert, dass ungeprüfte Textfassungen später versehentlich wiederverwendet werden.
Die konkrete Formulierung und Gestaltung sind für den festgelegten Umfang nachvollziehbar geprüft und dokumentiert.
Nachweise sind unvollständig oder eine Aussage ist zu weitgehend; zurück an die verantwortliche Stelle.
Der Claim ist für die geplante Verwendung rechtlich oder tatsächlich nicht tragfähig.
Interne Orientierungshilfe; die Antworten werden nicht an BuVNK übertragen und sind keine rechtsverbindliche Freigabe.
Nein. Entscheidend ist eine der Größe und den Risiken angemessene Organisation; eine eigenständige Abteilung ist nicht pauschal vorgeschrieben.
Nein. Aus dem noch nicht verabschiedeten Green-Claims-Gesetzgebungsvorschlag folgt derzeit keine allgemeine neue Vorabprüfungspflicht für jede Aussage. Für Nachhaltigkeitssiegel und spezielle Produktkategorien können jedoch eigene Regeln gelten.
Marketing kennt die beabsichtigte Kommunikation. Bei technischen, ökologischen oder rechtlichen Aussagen sollten jedoch geeignete Fachstellen einbezogen werden.
Investitionen in Klimaprojekte können sachlich erläutert werden. Untersagt sind bestimmte Produktclaims, die auf Basis von Kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkung des Produkts behaupten.
Eine allgemeine einheitliche EmpCo-Aufbewahrungsfrist für jedes Claim-Dokument wird hier nicht behauptet. Maßgeblich können unterschiedliche gesetzliche Pflichten, Nachweiserfordernisse und Unternehmensrisiken sein; angemessene Dokumentationsfristen sollten festgelegt werden.
Bei wesentlichen Änderungen ist der Claim neu zu bewerten. Falls die Belege die Werbeaussage nicht mehr stützen, muss sie angepasst oder eingestellt werden.
Nein. Nachhaltigkeitssiegel unterliegen spezifischen EmpCo-Anforderungen. Ein bloß firmenintern erstelltes Label genügt diesen nicht automatisch.
Nein. Sie ist ein redaktionelles Hilfsmittel und ersetzt weder eine individuelle Rechtsprüfung noch eine anwendbare Zertifizierung.
Stand: 14.10.2026 · Redaktionelle Orientierung, keine Rechtsberatung.
Starten Sie mit der Checkliste, führen Sie Nachweise zusammen und dokumentieren Sie die interne Freigabe.