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Green Claims Prüfung & Compliance 2026

Wie Unternehmen Umweltaussagen vor der Veröffentlichung systematisch prüfen, Nachweise dokumentieren und klare Verantwortlichkeiten festlegen – mit einem achtstufigen Freigabeprozess.

8 Schritte für die FreigabeEmpCo seit 27.09.2026 anwendbarGreen Claims Directive: Vorschlag
Wichtige Unterscheidung: Seit dem 27.09.2026 sind die Umsetzungsmaßnahmen zur EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 anzuwenden. Die eigenständige Green Claims Directive ist weiterhin ein Gesetzgebungsvorschlag. Eine allgemeine externe Vorab-Zertifizierung jeder Umweltaussage ist daraus derzeit nicht vorgeschrieben.
UNTERNEHMENSPRAXIS

Ein Freigabeprozess schützt vor unbelegten Umweltversprechen

Eine Aussage kann sachlich belegt sein und dennoch durch Bildsprache, fehlende Einschränkungen oder einen ungeeigneten Vergleich irreführend wirken. Deshalb sollte die Prüfung die gesamte Kommunikation umfassen – vom Entwurf über die Datengrundlage bis zur späteren Aktualisierung. Die nachfolgenden Schritte sind ein organisatorischer Praxisvorschlag, kein gesetzlich vorgeschriebenes Einheitsverfahren.

PRAXISLEITFADEN

Acht Schritte zur überprüfbaren Umweltaussage

Ein kompakter Workflow für Marketing, Nachhaltigkeit, Produktmanagement und Rechtsprüfung. Je nach Unternehmensgröße lassen sich Rollen zusammenlegen; kritische Entscheidungen sollten nachvollziehbar bleiben.

1

Claim aufnehmen

Wortlaut, Produktbezug, Kanal, Bildsprache und geplantes Veröffentlichungsdatum zentral erfassen.

Ergebnis: erfasster Claim und Version
2

Gegenstand abgrenzen

Gilt die Aussage für das ganze Produkt, eine Verpackungskomponente, einen Standort oder eine konkrete Tätigkeit?

Ergebnis: dokumentierter Geltungsbereich
3

Rechtsrahmen zuordnen

EmpCo, nationale Verbraucherschutzregeln und mögliche produktbezogene Vorgaben prüfen. Vorschläge nicht als geltendes Recht behandeln.

Ergebnis: Prüfliste anwendbarer Regeln
4

Nachweise beschaffen

Messdaten, Lieferantendokumente, Berechnungen und Methodik sammeln; Qualität, Aktualität und Aussagekraft kritisch prüfen.

Ergebnis: nachvollziehbare Nachweisakte
5

Aussage fachlich testen

Bezugsjahr, Systemgrenzen, Vergleichsmaßstab, Ausnahmen, Unsicherheiten und Plausibilität der Zahlen verifizieren.

Ergebnis: fachlicher Prüfvermerk
6

Werbegesamteindruck prüfen

Headline, Gestaltung, Bilder, Label, Fußnoten und Zielgruppe zusammen bewerten. Besonders sensible Claims gesondert behandeln.

Ergebnis: freigabefähige oder überarbeitete Fassung
7

Entscheidung dokumentieren

Fachliche und rechtliche Verantwortliche benennen; Freigabe, Auflagen oder Ablehnung samt Datum festhalten.

Ergebnis: nachvollziehbare Entscheidung
8

Überwachen & aktualisieren

Gültigkeitsdatum, Datenänderungen, Lieferantenwechsel und neue Rechtslage beobachten; Werbung bei Bedarf korrigieren.

Ergebnis: Wiedervorlage und Versionshistorie
DOKUMENTATION

Was gehört in ein Claim-Register?

Ein einfaches, zentral gepflegtes Register hilft, Aussagen, Belege und Freigaben wiederzufinden. Nicht jede Firma benötigt dafür besondere Software.

FeldDokumentation
Claim-ID & FassungEindeutige Kennung, genauer Wortlaut, Sprache und Stand der Darstellung
AnwendungsbereichProdukt, Verpackungsbestandteil, Standort, Markt und Werbekanal
Evidenz & MethodikMessdaten, Lieferantennachweise, Berechnung, Vergleichszeitraum, Grenzen
Prüfung & EntscheidungFachliche Prüfung, rechtliche Einschätzung, Freigabeverantwortliche, Datum
ÜberwachungAblauf-/Prüftermin, Trigger für Neubewertung, Korrektur- und Versionshistorie
VERANTWORTLICHKEITEN

Wer sollte welche Rolle übernehmen?

Beispielhafte Rollenverteilung; eine gesetzliche Pflicht zu exakt dieser Organisationsstruktur besteht nicht.

Marketing & Kommunikation

Erstellt Aussage und Gestaltung; dokumentiert Werbekanal und Zielgruppe.

Fachbereich & Nachhaltigkeit

Bestätigt Geltungsbereich, Methodik und belastbare Mess- oder Produktdaten.

Recht & Compliance

Bewertet anwendbare Regeln, Irreführungsrisiken und kritische Werbeaussagen.

Freigabestelle

Entscheidet nachvollziehbar über Veröffentlichung, Auflagen oder Rücknahme.

RISIKOPRÜFUNG

Besondere Aufmerksamkeit bei diesen Claims

Bei diesen Themen ist eine sorgfältige Einzelprüfung besonders wichtig. Die Aufzählung ersetzt keine rechtliche Bewertung.

Pauschale Umweltversprechen

Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ ohne hinreichende Spezifizierung können unter das EmpCo-Verbot für bestimmte allgemeine Umweltbehauptungen fallen.

Offsetbasierte Produkt-Klimaneutralität

Bestimmte Aussagen über neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkungen eines Produkts, die auf Kompensation beruhen, sind ausdrücklich untersagt.

Nachhaltigkeitssiegel

Prüfen, ob das Zeichen auf einem qualifizierten Zertifizierungssystem beruht oder von einer staatlichen Stelle festgelegt wurde.

Teilbereich als Gesamtleistung

Nicht den Eindruck erzeugen, das gesamte Produkt oder Unternehmen sei verbessert, wenn die Daten nur einen Teil erfassen.

Zukünftige Umweltleistungen

Ziele brauchen klare, überprüfbare Verpflichtungen, einen realistischen Umsetzungsplan und eine angemessene unabhängige Kontrolle.

Vergleiche & Zahlenangaben

Vergleichsobjekt, Basisjahr, Systemgrenzen, Datenqualität und wesentliche Einschränkungen eindeutig darstellen.

FREIGABE

Drei mögliche Ergebnisse der internen Prüfung

Eine transparente Entscheidung verhindert, dass ungeprüfte Textfassungen später versehentlich wiederverwendet werden.

Freigeben

Die konkrete Formulierung und Gestaltung sind für den festgelegten Umfang nachvollziehbar geprüft und dokumentiert.

Überarbeiten

Nachweise sind unvollständig oder eine Aussage ist zu weitgehend; zurück an die verantwortliche Stelle.

Nicht veröffentlichen

Der Claim ist für die geplante Verwendung rechtlich oder tatsächlich nicht tragfähig.

INTERAKTIVER SELBSTCHECK

Acht Fragen vor der Veröffentlichung

Interne Orientierungshilfe; die Antworten werden nicht an BuVNK übertragen und sind keine rechtsverbindliche Freigabe.

Prüfpunkte markiert: 0 / 8
HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zu Green Claims Compliance

Braucht jedes Unternehmen eine Green-Claims-Compliance-Abteilung?

Nein. Entscheidend ist eine der Größe und den Risiken angemessene Organisation; eine eigenständige Abteilung ist nicht pauschal vorgeschrieben.

Muss jeder Green Claim vorab extern zertifiziert werden?

Nein. Aus dem noch nicht verabschiedeten Green-Claims-Gesetzgebungsvorschlag folgt derzeit keine allgemeine neue Vorabprüfungspflicht für jede Aussage. Für Nachhaltigkeitssiegel und spezielle Produktkategorien können jedoch eigene Regeln gelten.

Genügt eine Prüfung durch die Marketingabteilung?

Marketing kennt die beabsichtigte Kommunikation. Bei technischen, ökologischen oder rechtlichen Aussagen sollten jedoch geeignete Fachstellen einbezogen werden.

Dürfen wir mit CO₂-Kompensation werben?

Investitionen in Klimaprojekte können sachlich erläutert werden. Untersagt sind bestimmte Produktclaims, die auf Basis von Kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkung des Produkts behaupten.

Wie lange sind Nachweise aufzubewahren?

Eine allgemeine einheitliche EmpCo-Aufbewahrungsfrist für jedes Claim-Dokument wird hier nicht behauptet. Maßgeblich können unterschiedliche gesetzliche Pflichten, Nachweiserfordernisse und Unternehmensrisiken sein; angemessene Dokumentationsfristen sollten festgelegt werden.

Was passiert, wenn sich Lieferantendaten ändern?

Bei wesentlichen Änderungen ist der Claim neu zu bewerten. Falls die Belege die Werbeaussage nicht mehr stützen, muss sie angepasst oder eingestellt werden.

Ist ein selbst gestaltetes grünes Siegel unproblematisch?

Nein. Nachhaltigkeitssiegel unterliegen spezifischen EmpCo-Anforderungen. Ein bloß firmenintern erstelltes Label genügt diesen nicht automatisch.

Ist die BuVNK-Checkliste ein Zertifikat?

Nein. Sie ist ein redaktionelles Hilfsmittel und ersetzt weder eine individuelle Rechtsprüfung noch eine anwendbare Zertifizierung.

OFFIZIELLE QUELLEN

Rechtstexte und Informationen der EU

  1. Richtlinie (EU) 2024/825 – EmpCo – Wortlaut, Verbote und Anwendungsdatum
  2. EU-Kommission – nachhaltiger Konsum – Anwendung seit September 2026 und offizielle FAQ
  3. EU-Kommission – Green Claims – Informationen zum eigenständigen Richtlinienvorschlag

Stand: 14.10.2026 · Redaktionelle Orientierung, keine Rechtsberatung.

Umweltkommunikation mit klaren Prozessen absichern

Starten Sie mit der Checkliste, führen Sie Nachweise zusammen und dokumentieren Sie die interne Freigabe.