BuVNK · EmpCo · Warenbestände & Verpackungen · Stand 14. Oktober 2026

EmpCo 2026: Altbestände und Übergangsregelungen

Bereits bedruckte Verpackungen, vorhandene Lagerware und alte Umweltaussagen: Was müssen Unternehmen seit dem 27. September 2026 ändern – und wo gibt es Spielraum bei der Durchsetzung?

Stichtag 27.09.2026Kein pauschaler BestandsschutzEU-CPC-Leitlinien für Altware
Wichtig: Die neuen Regeln zur Umweltwerbung gelten seit 27. September 2026 – auch für Werbung zu bereits vorhandener Ware. Die europäische CPC-Abstimmung ermöglicht eine verhältnismäßige Behandlung echter Altbestände im Einzelfall, aber keine allgemeine Abverkaufsfrist. Zum Stand dieser Seite war eine vom Bundestag am 24.09. beschlossene ergänzende §-15b-UWG-Regelung noch auf ihre endgültige Verkündung zu prüfen. Der aktuelle amtliche Gesetzesstand ist entscheidend. Keine individuelle Rechtsberatung.
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Was ist ein EmpCo-Altbestand?

Gemeint sind Waren oder Verpackungen mit bereits vorhandenen Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen oder Siegeln, die vor dem Anwendungsbeginn hergestellt, bestellt, verteilt oder bereits im Handel platziert waren. Für rechtliche Abwägungen zählt der konkrete Warenstatus; eine reine Druck- oder Bestelldatierung ist nicht automatisch gleich „in Verkehr gebracht“.

Vor dem Stichtag in Verkehr gebrachte Waren

Kann unter eine fallbezogene Verhältnismäßigkeitsbewertung fallen. Das bedeutet weder automatische Legalität des Claims noch einen pauschalen Abverkauf.

Vorproduzierte, aber erst später erstmals in Verkehr gebrachte Ware

Das Herstellungsdatum schützt nicht automatisch. Vor neuen Auslieferungen und Angeboten muss die werbliche Aussage geprüft werden.

Webshop, Ads und Social Media

Digitale Umweltclaims sind separat zu aktualisieren. Alte Lagerware ist kein Grund, die bisherige Werbung unverändert online zu lassen.

02 / EmpCo

Was die EU-Behörden bei Altware berücksichtigen

Das CPC-Netzwerk hat im Juni 2026 gemeinsame Vollzugsgrundsätze für besondere Altbestandsfälle abgestimmt. Die Behörden behalten Ermessen; es handelt sich nicht um eine Freistellung von den Werbeverboten.

Frühzeitig und nachweisbar handeln

Geplante und durchgeführte Korrekturen, Zeitpläne sowie interne Freigaben dokumentieren.

Lager- und Lieferkettenlage belegen

Mengen, Chargen, Herstellungs- und Vertriebsdaten, Lieferverträge und Haltbarkeit erfassen.

Mildere Korrekturen erwägen

Etikettenüberklebung, Hinweise am Verkaufsort, korrekte Online-Beschreibungen und Änderungen für künftige Verpackungsläufe prüfen.

Unverhältnismäßige Folgen vermeiden

Kosten und unnötige Umweltbelastungen durch Entsorgung können im konkreten Vollzug berücksichtigt werden.

03 / EmpCo

Deutschland: Was ist mit dem diskutierten § 15b UWG?

Der Bundestag beschloss am 24.09.2026 eine befristete spezielle Verhältnismäßigkeitsprüfung für bestimmte Unterlassungsansprüche bei vor dem 27.09.2026 in Verkehr gebrachten Waren. Die vorgesehene Laufzeit reicht bis September 2028. Wichtige Abgrenzung: Sie ändert nicht den Beginn der EmpCo-Pflichten. Am 14.10.2026 ließ sich die abschließende Verkündung im abgerufenen amtlichen UWG-Text noch nicht nachweisen; vor rechtlicher Berufung bitte den aktuellen Wortlaut und Inkrafttretensstatus amtlich prüfen.

Vor einer Berufung auf § 15b UWG bitte die amtliche Gesetzesfassung auf spätere Änderungen prüfen.
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Praxisbeispiele: Was ist jetzt zu tun?

Alte Verpackung mit unzulässigem NachhaltigkeitssiegelSichtbare Siegelnutzung prüfen, Austausch-/Überklebungsoption bewerten und Maßnahmen protokollieren.
Alte Webseite mit „klimaneutral“-ProduktwerbungOnline-Claim sofort separat an geltendes Recht anpassen; Bestandsware rechtfertigt keine fortdauernde digitale Aussage.
Neue Produktionscharge ab Oktober 2026Nicht auf eine Altbestandsregelung vertrauen; Verpackungsdesign und Werbung vor Freigabe neu prüfen.
Langlebige Ware bereits im HandelVerkehrsdatum, Chargen, Korrekturen und Verhältnismäßigkeit der möglichen Maßnahmen dokumentieren.
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Acht Schritte für Lager, Vertrieb und Compliance

01
Bestände aufnehmen

Artikel, Verpackungsvarianten, Chargen, Volumen und Lagerorte samt Lieferkette erfassen.

02
Stichtagsnachweise sichern

Dokumentieren, wann Ware hergestellt, versendet, geliefert und erstmals in Verkehr gebracht wurde.

03
Umweltclaims identifizieren

Aussagen, Siegel, Produktnamen, Fußnoten, Bilder und das tatsächliche Werbeverständnis prüfen.

04
Rechtliche Risiken bewerten

Unzulässige produktbezogene Kompensationsclaims, pauschale Umweltaussagen und Siegel besonders sorgfältig bewerten.

05
Digitale Kanäle korrigieren

Webshop, Anzeigen, Marktplätze, Social Media und neue Verkaufsunterlagen sofort prüfen und anpassen.

06
Physische Korrekturen planen

Überkleben, Nachkennzeichnen, Hinweise am POS und künftige Druckläufe unter Kosten-/Umweltaspekten bewerten.

07
Entscheidungen dokumentieren

Verantwortliche, Anträge, Prüfvermerke, Begründungen, Fristen und Umsetzungsfotos archivieren.

08
Regelung erneut verifizieren

Amtliche Verkündung, EU-FAQ und konkrete Behördenpraxis verfolgen und Fallbewertung aktualisieren.

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Häufige Fragen zu EmpCo-Altbeständen

Darf ich alte Produkte bis September 2028 einfach abverkaufen?

Nein. Es gibt keine pauschale EU- oder deutsche Freigabe für einen zweijährigen Abverkauf. Die Diskussion betrifft die Verhältnismäßigkeit bei der Durchsetzung bestimmter Ansprüche zu echten Altbeständen.

Ist eine vor September bedruckte Verpackung automatisch Altbestand?

Nein. Herstellungs- und Druckdatum reichen für die vorgesehene deutsche Spezialregel nicht zwingend aus. Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens und die konkreten Vertriebsumstände sind wichtig.

Muss ich meine Internetseite und Google Ads ändern?

Ja, problematische neue oder fortdauernde digitale Umweltaussagen sollten unverzüglich geprüft und angepasst werden. Eine alte Verpackung rechtfertigt keine unzutreffende Online-Werbung.

Müssen Waren immer vernichtet werden?

Nein. Die EU-CPC-Grundsätze nennen als Ziel, unverhältnismäßige Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Mildere Korrekturen können im Einzelfall geeignet sein.

Ist § 15b UWG bereits geltendes Recht?

Die Bundestagsentscheidung vom September 2026 ist belegt. Der Inkrafttretens- und Verkündungsstatus muss vor rechtlicher Anwendung anhand der aktuellen amtlichen Fassung überprüft werden.

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Altbestände und Umweltwerbung systematisch prüfen

Der BuVNK unterstützt Unternehmen mit Orientierung zu überprüfbarer Nachhaltigkeitskommunikation, internen Prüfabläufen und verständlichen Fachinformationen.