Privates Nachhaltigkeitssiegel
Kann zulässig sein, wenn es auf einem Zertifizierungssystem mit den vorgeschriebenen Transparenz-, Unabhängigkeits- und Kontrollanforderungen beruht.
Welche Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel sind weiterhin zulässig? Ein Leitfaden für Marketing, Produktmanagement und Compliance mit Prüfablauf und offiziellen Quellen.
Die EmpCo-Richtlinie betrachtet freiwillige Vertrauens-, Güte- oder vergleichbare Zeichen, mit denen ein Produkt, ein Prozess oder ein Unternehmen wegen ökologischer oder sozialer Eigenschaften hervorgehoben wird. Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichen sind nicht schon deshalb ein solches freiwilliges Nachhaltigkeitssiegel.
Kann zulässig sein, wenn es auf einem Zertifizierungssystem mit den vorgeschriebenen Transparenz-, Unabhängigkeits- und Kontrollanforderungen beruht.
Ein von einer öffentlichen Stelle eingeführtes Nachhaltigkeitssiegel kann unter die gesetzliche Alternative zum Zertifizierungssystem fallen. Maßgeblich sind Herkunft und Nutzungsbedingungen.
Ein selbst entworfenes grünes Blatt, das Verbraucher als unabhängiges Gütesiegel verstehen könnten, ist besonders kritisch, wenn kein geeignetes System oder kein öffentlich eingeführtes Zeichen dahintersteht.
Die Richtlinie legt Mindestanforderungen fest. Unternehmen sollten beim Siegelanbieter insbesondere diese Punkte dokumentiert anfordern:
Anforderungen und Bedingungen für die Nutzung sind öffentlich zugänglich und nachvollziehbar.
Die Teilnahme steht geeigneten Unternehmen unter transparenten, fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen offen.
Die Kriterien werden vom Systemträger unter Einbeziehung einschlägiger Experten und Interessenträger entwickelt.
Eine vom Systemträger und vom zertifizierten Unternehmen unabhängige dritte Stelle überwacht die Einhaltung; Kompetenz und Unabhängigkeit müssen gesichert sein.
Es bestehen Verfahren bei Nichteinhaltung, einschließlich Aussetzung oder Entzug der Zeichennutzung.
Gültige Zertifikate, Prüfberichte, Geltungsbereich, Ablaufdatum und Veränderungen sind vor jeder Kommunikation zu kontrollieren.
Die folgenden Fälle dienen der Orientierung. Ob eine konkrete Verwendung zulässig ist, hängt auch von der sachlichen Aussage, dem Nutzungsrecht und dem Gesamtbild der Werbung ab.
Öffentliches EU-Umweltzeichen, das auf einem unionsrechtlich geregelten Vergabesystem beruht. Die Nutzung setzt die Einhaltung der konkreten Produktkriterien und der Zeichenbedingungen voraus.
Staatlich getragenes deutsches Umweltzeichen mit festgelegten Vergabekriterien. Auch hier müssen Produktbezug, Zeichennutzung und aktuelle Anforderungen stimmen.
Zertifizierungen von Managementsystemen können relevante Nachweise sein. Sie sind aber nicht automatisch eine Freigabe für ein eigenes produktbezogenes Nachhaltigkeitssiegel oder umfassende Umweltversprechen.
Wenn es als freiwilliges Nachhaltigkeitsgütesiegel erscheint, reicht bloße Selbsterklärung nicht. Es muss auf eine gesetzlich geeignete Grundlage gestützt werden.
Die Prüfung eines Managementsystems, die Zertifizierung eines konkreten Produkts und ein grünes Logo auf der Verpackung haben unterschiedliche Aussagegehalte.
| Nachweisobjekt | Was wurde geprüft? Ein Produkt, Prozess, Unternehmensmanagement oder nur einzelne Daten? |
| Zeichennutzung | Ist die Nutzung des konkreten Zeichens für dieses Produkt und diesen Markt tatsächlich erlaubt? |
| Geltungsbereich | Welche Standorte, Produkte, Kriterien und Zeiträume decken Zertifikat und Prüfbericht ab? |
| Werbeaussage | Wird nur der geprüfte Sachverhalt behauptet – oder ein weitergehender Vorteil suggeriert? |
| Nutzerperspektive | Erweckt die Gestaltung den Eindruck einer unabhängigen Gesamtbewertung, die tatsächlich nicht besteht? |
Prüfe jedes Zeichen, das in Online-Shop, Verpackung, Flyer oder Produktwerbung verwendet wird – auch bereits bestehende Materialien.
Alle Logos, Nachhaltigkeits-Badges, Zeichen und ähnlich wirkenden Bildmarken pro Produkt und Medium erfassen.
Ist es ein freiwilliges Nachhaltigkeitssiegel? Welche ökologische oder soziale Eigenschaft wird suggeriert?
Ist das Zeichen von einer öffentlichen Stelle eingeführt oder beruht es nachweislich auf einem geeigneten Zertifizierungssystem?
Öffentliche Kriterien, unabhängige Drittprüfung, Zulassungsvoraussetzungen und Sanktionsmechanismus dokumentieren.
Lizenz, Nutzungsbedingungen, Produkt-/Standortbezug, Prüfdatum und Laufzeit kontrollieren.
Könnten Logo, Farben, Claims oder Fußnoten weitergehende Umweltvorteile suggerieren, als die Prüfung belegt?
Verantwortliche, Belege, Entscheidung, mögliche Korrektur und Termin für eine erneute Prüfung festhalten.
Nein. Ein privates Siegel kann zulässig sein, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Außerdem bleibt die konkrete Werbung auf mögliche Irreführung zu prüfen.
Für ein freiwilliges Nachhaltigkeitssiegel in der B2C-Werbung ist eine bloße Selbsterklärung kein Ersatz für das gesetzlich geforderte Zertifizierungssystem oder ein öffentlich eingeführtes Zeichen.
Eine sachlich richtige Angabe über eine tatsächlich bestehende, gültige Managementsystem-Zertifizierung ist getrennt von einem Umweltgütesiegel für ein Produkt zu beurteilen. Umfang, Prüfgegenstand und Darstellungsform dürfen nicht irreführen.
Nein. Die Richtlinie schreibt nicht vor, dass alle Produkte das EU Ecolabel tragen müssen. Für freiwillige Nachhaltigkeitssiegel bestehen aber konkrete Anforderungen.
Ja. Die EmpCo-Definition erfasst freiwillige Nachhaltigkeitssiegel mit Bezug auf ökologische oder soziale Eigenschaften oder beide Bereiche.
Die Definition des freiwilligen Nachhaltigkeitssiegels nimmt Kennzeichen aus, die nach EU- oder nationalem Recht vorgeschrieben sind. Diese können eigenen Kennzeichnungsvorschriften unterliegen.
Sie möchten vorhandene Siegel, werbliche Umweltaussagen und interne Freigaben systematisch überprüfen? Der BuVNK unterstützt die fachliche Orientierung zur verifizierbaren Nachhaltigkeitskommunikation.