BuVNK · EmpCo · Umweltwerbung prüfen · Stand 14. Oktober 2026

EmpCo 2026: Nachweise, Dokumentation und Compliance

Wie Unternehmen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nachvollziehbar belegen, interne Freigaben organisieren und irreführende Kommunikation vor Veröffentlichung vermeiden.

Seit 27.09.2026 anzuwendenB2C-Kommunikation im FokusNachweise und Freigaben
Wichtig: EmpCo erweitert die Regeln gegen unlautere B2C-Geschäftspraktiken. Nicht für jede Umweltaussage besteht allein aus EmpCo heraus eine pauschale Pflicht zur externen Vorab-Zertifizierung oder zu einem bestimmten Nachweisordner. Eine nachvollziehbare Dokumentation ist jedoch ein wichtiger praktischer Schutz gegen unzutreffende Werbung. Besondere Anforderungen gelten z. B. für zukunftsbezogene Umweltleistungs-Claims und bestimmte Nachhaltigkeitssiegel. Die gesondert vorgeschlagene Green-Claims-Richtlinie darf nicht mit bereits geltender EmpCo verwechselt werden. Keine individuelle Rechtsberatung.
01 / EmpCo

Welche Aussagen gehören in die Prüfung?

Ein Prüfsystem beginnt beim tatsächlichen Eindruck, den eine Aussage bei Verbraucherinnen und Verbrauchern auslöst – nicht erst bei der Frage, ob sie ein grünes Symbol trägt.

Allgemeine Umweltaussagen

Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ können problematisch sein, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung für den konkreten Aussagebezug belegt werden kann.

Produktbezogene Zahlen

Aussagen wie „30 % weniger Material“ brauchen eine belastbare Vergleichsbasis, nachvollziehbare Daten und eine klare Abgrenzung des betrachteten Produkts.

Klimabezogene Aussagen

Produktbezogene Neutralitäts- oder Minderungsclaims auf Basis von Treibhausgas-Kompensation sind gesondert verboten; tatsächliche Emissionsminderungen müssen präzise dargestellt werden.

Siegel und Zukunftsversprechen

Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen zu künftigen Umweltleistungen erfordern zusätzliche Prüfungen zu Zertifizierung, Zielplan, unabhängiger Überprüfung und Transparenz.

02 / EmpCo

Welche Nachweise sollte ein Unternehmen sichern?

Die folgende Nachweisakte ist eine organisatorische Empfehlung. Welche Belege rechtlich genügen, hängt vom konkreten Claim, seiner Reichweite und gegebenenfalls sektorspezifischen Regeln ab.

Wortlaut und Werbemittel

Screenshot, Etikett, Kampagnenmotiv, Sprache, Veröffentlichungsdatum und genutzte Vertriebskanäle.

Aussagebezug und Methodik

Gilt der Claim für das Produkt, die Verpackung, eine Produkteigenschaft, einen Teil der Lieferkette oder das gesamte Unternehmen? Rechenweg, Systemgrenzen und Vergleichsbasis festhalten.

Daten und Primärquellen

Messwerte, Lieferantennachweise, Rechnungen, Prüfberichte, Studien, Normbezüge sowie Versionsstand und Gültigkeit.

Freigabe und Änderungen

Verantwortliche Person, Risikobewertung, Freigabe, Korrekturen, Veröffentlichungsdatum und Wiedervorlage dokumentieren.

03 / EmpCo

Risiken richtig einordnen – EmpCo ist nicht die Green-Claims-Richtlinie

Die EmpCo-Verbote und Irreführungsregeln gelten bereits. Zusätzliche systematische Prüf- und Verifizierungsverfahren, die im gesonderten Green-Claims-Richtlinienvorschlag diskutiert werden, sind nicht pauschal als bestehende EmpCo-Pflichten darzustellen.

„Das ganze Unternehmen ist nachhaltig“Aussage über das gesamte Unternehmen: Prüfen, ob nur einzelne Tätigkeiten oder Produkte gemeint sind. Eine irreführende Verallgemeinerung ist unzulässig.
„Dieses Produkt ist klimaneutral durch Kompensation“Produktbezogene Klimaneutralitätsbehauptung auf Basis von Offsetting: Verbotstatbestand gesondert beachten; ein Zertifikat hebt das Verbot nicht auf.
„Bis 2030 reduzieren wir unseren Fußabdruck um 50 %“Zukunftsbezogene Umweltleistung: objektive, öffentliche, überprüfbare Verpflichtungen und realistischer Umsetzungsplan sowie regelmäßige Prüfung durch unabhängige Dritte sind entscheidend.
„Nachhaltig geprüft“ mit eigenem SiegelPrüfen, ob das Siegel auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruht oder von einer öffentlichen Stelle eingeführt wurde. Die bloße Eigenerklärung reicht nicht.
04 / EmpCo

Acht Schritte für einen belastbaren EmpCo-Freigabeprozess

01
Claims inventarisieren

Website, Etiketten, Verpackungen, Anzeigen, Verkaufsunterlagen, Siegel und Social-Media-Posts erfassen.

02
Verantwortliche benennen

Marketing, Einkauf, Nachhaltigkeit, Recht/Compliance und bei Bedarf externe Fachleute einbinden.

03
Verbraucher-Eindruck analysieren

Wortlaut, Bildsprache, Fußnoten, Reichweite des Claims und den tatsächlich beworbenen Gegenstand bestimmen.

04
Rote Linien prüfen

Kompensationsbasierte Produkt-Klimaclaims, unbelegte pauschale Claims, ungeeignete Siegel und unzulässige Verallgemeinerungen ausschließen.

05
Belege kontrollieren

Datenherkunft, Aktualität, Vergleichsbasis, zugrundeliegende Methodik und Aussagegenauigkeit prüfen.

06
Besondere Anforderungen prüfen

Für Zukunftsziele geeignete Verpflichtungen, detaillierte Umsetzung und unabhängige Verifizierung; für Siegel das Zertifizierungssystem klären.

07
Freigabe dokumentieren

Freigabeentscheidung, Verantwortliche, Nachweisversion und betroffene Veröffentlichungsorte festhalten.

08
Regelmäßig aktualisieren

Nachweisdaten, neue Anzeigen, Änderungen im Produkt und neue Rechtslage mit Wiedervorlagetermine überwachen.

05 / EmpCo

Praxisfragen zu EmpCo-Nachweisen

Braucht jeder grüne Werbesatz ein Zertifikat?

Nein. EmpCo führt nicht für jede Aussage eine generelle externe Vorab-Zertifizierung ein. Entscheidend sind aber die konkreten Verbote, Irreführungsregeln und etwaige besondere Anforderungen an Siegel oder künftige Umweltleistungen.

Reicht ein ISO-Zertifikat als Beleg für „umweltfreundlich“?

Nicht automatisch. Ein ISO-Zertifikat bestätigt einen bestimmten Prüf- oder Managementgegenstand. Ob es einen konkreten Werbeclaim trägt, hängt von Umfang, Ergebnis und Verbraucher-Eindruck ab.

Müssen Umweltziele extern überprüft werden?

Für Werbung mit künftiger Umweltleistung sieht die geänderte Richtlinie besondere Bedingungen vor, einschließlich eines klaren, öffentlich überprüfbaren Umsetzungsplans und regelmäßiger unabhängiger Überprüfung.

Kann ich alle Unternehmensaktivitäten als grün bezeichnen, wenn nur eine Linie zertifiziert ist?

Nein, wenn dadurch der Eindruck entsteht, die gesamte Tätigkeit sei erfasst, obwohl nur ein Teil belegt ist. Der Geltungsbereich muss korrekt sein.

Wie oft müssen die Nachweise aktualisiert werden?

EmpCo legt keine pauschale Überprüfungsfrist für jede Aussage fest. Sinnvoll ist eine an Claim, Produktänderungen, Datenaktualität und Risikohöhe orientierte Wiedervorlage.

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Umweltwerbung nachvollziehbar freigeben

Der BuVNK informiert über verifizierbare Nachhaltigkeitskommunikation und praxisnahe Prüfprozesse. Fachfragen können Unternehmen mit geeigneten Rechts- und Prüfspezialisten vertiefen.