EmpCo-FAQ 2026: 24 Fragen für Unternehmen
Was dürfen Unternehmen seit September 2026 noch über Umwelt- und Nachhaltigkeitseigenschaften sagen? Hier finden Sie 24 praxisnahe Antworten mit amtlichen Rechtsquellen.
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Grundlagen und Fristen
5 FragenWas bedeutet EmpCo?
EmpCo steht für die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie ergänzt EU-Verbraucherschutzregeln gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung und verbessert bestimmte Verbraucherinformationen.
Seit wann gelten die neuen Vorschriften?
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 umsetzen; ihre nationalen Umsetzungsregeln sind seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Für einen konkreten Fall ist die jeweils geltende nationale Fassung maßgeblich.
Welche Unternehmen und Werbekanäle betrifft EmpCo?
Im Mittelpunkt stehen geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern (B2C), etwa auf Verpackungen, Websites, in Onlineshops, Anzeigen, Social Media und Verkaufsunterlagen. Auch Aussagen eines Unternehmens über seine eigene Umweltleistung können darunterfallen.
Gilt EmpCo unmittelbar für reine B2B-Angebote?
Die geänderten EU-Regeln über unlautere Geschäftspraktiken betreffen in erster Linie das Verhältnis zu Verbraucherinnen und Verbrauchern. Reine B2B-Werbung ist dadurch nicht automatisch aus allen sonstigen Wettbewerbs- und Irreführungsverboten ausgenommen.
Ist EmpCo dasselbe wie die geplante Green-Claims-Richtlinie?
Nein. EmpCo ist die verabschiedete Richtlinie (EU) 2024/825 mit seit September 2026 anwendbaren nationalen Regeln. Die gesonderte Green-Claims-Richtlinie ist ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren; ihre vorgeschlagenen zusätzlichen Pflichten sollten nicht als bereits geltende EmpCo-Pflichten ausgegeben werden.
Umweltaussagen und Klimawerbung
5 FragenIst die Aussage „umweltfreundlich“ noch erlaubt?
Pauschale allgemeine Umweltaussagen sind ohne nachweisbare anerkannte hervorragende Umweltleistung, die zur konkreten Aussage passt, verboten. Eine klare und hervorgehobene Konkretisierung auf demselben Werbemedium kann dazu führen, dass keine „allgemeine“ Umweltaussage vorliegt; irreführend darf sie trotzdem nicht sein.
Darf eine einzelne Produkteigenschaft für das ganze Produkt beworben werden?
Eine Umweltaussage über das gesamte Produkt oder das gesamte Unternehmen darf nicht den Eindruck erwecken, sie gelte insgesamt, wenn tatsächlich nur ein begrenzter Teil oder eine einzelne Tätigkeit gemeint ist. Aussage und Geltungsbereich müssen zusammenpassen.
Kann ein Produkt mit „klimaneutral durch CO₂-Kompensation“ beworben werden?
Nein. Aussagen, nach denen ein Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasen eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung hat, fallen unter ein ausdrückliches Verbot. Ein Kompensationszertifikat macht einen solchen Produktclaim nicht zulässig.
Sind Unternehmensangaben über Klimaprojekte automatisch verboten?
Nein, die Mitteilung über reale Investitionen in Klimaschutz- oder CO₂-Projekte ist nicht pauschal verboten. Sie darf aber keine irreführende Aussage über die Klimawirkung des beworbenen Produkts oder Unternehmens erzeugen und muss zutreffend eingeordnet werden.
Darf ein Unternehmen mit „Netto-Null bis 2035“ werben?
Werbliche Aussagen zu künftiger Umweltleistung brauchen klare, objektive, öffentlich verfügbare und überprüfbare Verpflichtungen sowie einen realistischen Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen. Die Umsetzung muss nach den gesetzlichen Bedingungen regelmäßig unabhängig geprüft werden.
Nachhaltigkeitssiegel und Zertifikate
5 FragenKann ein Unternehmen ein eigenes grünes Siegel entwerfen?
Ein selbst gestaltetes Nachhaltigkeitssiegel darf nicht ohne Weiteres verwendet werden. Es muss auf einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle eingeführt worden sein. Ein bloßes Logo ohne solche Grundlage reicht nicht.
Was ist bei einem privaten Nachhaltigkeitssiegel zu prüfen?
Unter anderem transparente öffentlich zugängliche Kriterien, nachvollziehbare Teilnahmebedingungen und eine objektive Kontrolle der Einhaltung durch eine kompetente, vom Anbieter und Siegelinhaber unabhängige dritte Stelle. Ob ein konkretes System genügt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Sind staatlich eingeführte Umweltzeichen anders zu behandeln?
Ja. Ein Nachhaltigkeitssiegel kann auch zulässig sein, wenn es von einer öffentlichen Stelle eingeführt wurde. Die Benutzung muss trotzdem die jeweiligen Vergabe- und Nutzungsbedingungen erfüllen und darf nicht irreführen.
Beweist ein ISO-14001-Zertifikat automatisch die Aussage „nachhaltiges Produkt“?
Nein. ISO 14001 betrifft ein Umweltmanagementsystem. Ein entsprechendes Zertifikat belegt nicht automatisch eine bestimmte hervorragende Umweltleistung oder die Umweltbilanz jedes Produkts. Aussagen müssen vom konkreten Zertifizierungsumfang gedeckt sein.
Reicht ein Prüfbericht, um ein beliebiges Umweltzeichen zu verwenden?
Ein Prüfbericht kann für eine bestimmte Tatsachenbehauptung wichtig sein. Er ersetzt aber nicht automatisch die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung eines Nachhaltigkeitssiegels. Prüfbericht, Werbeaussage und möglicher Zertifizierungssystem-Status sind getrennt zu betrachten.
Altbestände und Verpackungen
4 FragenDürfen bereits vor dem 27. September 2026 produzierte Waren unverändert verkauft werden?
Es gibt keine allgemeine EU-weite Freistellung für Altbestände. Die Behörden haben Hinweise zur verhältnismäßigen Durchsetzung veröffentlicht. Nationale Sonderregeln und die Umstände des Einzelfalls müssen vor einer Entscheidung über Weiterverkauf oder Anpassung geprüft werden.
Ist ein Überkleben alter Umweltwerbung grundsätzlich möglich?
Eine Korrektur durch Überkleben, Ersatzetiketten oder andere Änderungen kann praktisch in Betracht kommen. Ob die Maßnahme genügt, hängt davon ab, ob die irreführende Aussage vollständig und für Verbraucher klar beseitigt wird und andere Produktvorschriften eingehalten werden.
Kann ein QR-Code auf eine ausführliche Erläuterung verweisen?
Ein QR-Code kann ergänzende Informationen zugänglich machen. Er ersetzt jedoch nicht automatisch eine klare und hervorgehobene Konkretisierung, die bei einer sonst allgemeinen Umweltaussage auf demselben Werbemedium erforderlich sein kann.
Wie hängen EmpCo und die PPWR zusammen?
EmpCo beurteilt insbesondere irreführende Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Verbrauchern; die PPWR enthält eigenständige Anforderungen an Verpackungen, zum Beispiel Recyclingfähigkeit und Kennzeichnung. Ein PPWR-konformes Produkt macht Werbung nicht automatisch EmpCo-konform.
Nachweise, Freigaben und Unternehmenspraxis
5 FragenWelche Unterlagen sollte Marketing für Umweltclaims bereithalten?
Praktisch hilfreich sind der exakte Claim-Wortlaut, das genutzte Werbemittel, die betroffene Produkteigenschaft, Datengrundlagen, Rechenmethoden, Lieferantennachweise, Prüfberichte und eine dokumentierte Freigabe. Welche Nachweise rechtlich erforderlich sind, richtet sich nach der Aussage.
Muss jede Werbeaussage vor Veröffentlichung extern zertifiziert werden?
Nein. EmpCo führt nicht für jede einzelne Umweltaussage eine allgemeine externe Vorab-Zertifizierungspflicht ein. Besondere Anforderungen bestehen aber beispielsweise bei Nachhaltigkeitssiegeln und werblichen Aussagen zu künftiger Umweltleistung.
Wer sollte interne Umweltwerbung freigeben?
Ein sinnvolles internes Verfahren bindet Marketing, Produktmanagement, Einkauf, Nachhaltigkeit und bei Rechtsrisiken Rechts- oder Compliance-Fachleute ein. Es empfiehlt sich, Zuständigkeit, Nachweisstand, Entscheidung und Wiedervorlage schriftlich festzuhalten.
Wie lange müssen Nachweise aufbewahrt werden?
EmpCo legt keine pauschale einheitliche Aufbewahrungsfrist für jede Art von Werbeclaim fest. Aufbewahrungsfristen können sich aus anderen Vorschriften oder Verfahren ergeben. Unternehmen sollten Daten so organisieren, dass Aussagen während ihrer Verwendung nachvollziehbar belegt werden können.
Was tun, wenn eine bereits veröffentlichte Aussage problematisch ist?
Die Aussage und betroffene Kanäle erfassen, die Rechts- und Tatsachenbasis zügig prüfen, erforderliche Korrekturen dokumentiert umsetzen und ähnliche Aussagen im gesamten Werbebestand kontrollieren. Bei konkreten Haftungs- oder Abmahnrisiken ist qualifizierte Rechtsberatung sinnvoll.
Weiterführende EmpCo-Fachseiten
Amtliche Rechtsgrundlagen und Quellen
Noch Fragen zur Nachhaltigkeitskommunikation?
Der BuVNK bündelt Informationen zu verifizierbarer Nachhaltigkeitskommunikation und zeigt Unternehmen relevante europäische Regelwerke und Prüffragen auf.
